Ältere Beiträge

03.07.2012

Versteuerung von geldwerten Vorteilen: Es geht um Vernunft

Der Reservistenverband wehrt sich gegen die Besteuerung sogenannter geldwerter Vorteile während eines Reservistendienstes - bisher nannte sich das Wehrübung. Zu diesen geldwerten Vorteilen gehören zum Beispiel die Kasernenunterkunft, die freie Verpflegung und Familienheimfahrten. Die Position des Reservistenverbandes: Eine Versteuerung führt bei vielen Reservisten zu einer sinkenden Bereitschaft, noch Reservistendienste zu leisten. Über die Pläne des Finanzministeriums spricht der Reservistenverband mit Prof. Dr. Patrick Sensburg. Der Bundestagsabgeordnete ist der Vorsitzende der Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) Bundestag.

reservistenverband.de: Herr Professor Sensburg, was halten Sie von den Plänen des Bundesfinanzministeriums, die geldwerten Vorteile von Soldaten zu versteuern?

Patrick Sensburg: Nichts, denn sie sind kontraproduktiv. Ich bin selbst Reservist und ich kann nicht behaupten, dass eine Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr - oft weit weg von zuhause - ein Hotel auf einer Ferieninsel ist. Warum soll ich diese Unterkunft und den Fahrtkostenzuschuss versteuern, wenn ich für den Staat an einen fremden Ort gehen muss? Deshalb fordern wir: Das Einkommenssteuergesetz muss so geändert werden, dass alle Bestandteile des Wehrsolds steuerfrei bleiben beziehungsweise wieder werden.

reservistenverband.de: Was wäre Ihr Kompromissvorschlag?

Sensburg: Da gibt es nicht viel Spielraum. Ich kann mir einzig vorstellen, dass die Verpflegung während eines längeren Reservistendienstes ein geldwerter Vorteil sein kann, denn der Reservist muss sein Essen während der Zeit beim Bund nicht selbst kaufen. Das ist eine Ersparnis - jedoch keine sehr große, da die Lebensmittelkosten der Familie weitgehend in gleicher Höhe weiterlaufen. Von Seiten der Reservisten müssten wir den Plänen des Bundesfinanzministeriums dann auch die Ausgaben entgegenhalten, die viele Reservisten haben. Sie reichen von Telefonaten mit dem Ehepartner und den Kindern vom Einsatzort bis hin zu den Kosten für Dienstkleidung und Ausrüstung, die von den Reservisten zusätzlich angeschafft wird.

reservistenverband.de: Es gibt auch Reservisten, die freiwillig an einer dienstlichen Veranstaltung (DVag) teilnehmen. Sehen Sie da Unterschiede?

Sensburg: Viele Reservisten nehmen an Wochenenden zum Beispiel an Schießen oder an Weiterbildungen teil. Dazu werden sie zu einer sogenannten dienstlichen Veranstaltung zugezogen. Sie erhalten für diesen Tag keinen Wehrsold. Sie bekommen einen Fahrtkostenzuschuss und freie Verpflegung. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums müssten die Reservisten ihre Verpflegung künftig versteuern. Man kann den Eindruck gewinnen, als denke man im Bundesfinanzministerium, dass der Dienst für das Vaterland ein Hobby sei, für das man auch noch Geld mitbringen müsse. Ich wüsste gerne, ob die zuständigen Referenten früher Wehrdienst geleistet haben.

reservistenverband.de: Und wie verhält es sich mit den Familienheimfahrten während eines Reservistendienstes?

Sensburg: Auch das Geld für Familienheimfahrten am Wochenende ist nur ein Zuschuss – deckt die tatsächlichen Kosten nicht und die Familienheimfahrten gibt es erst, wenn der Reservistendienst mehr als zwölf Tage dauert. Wer also zwei Wochen Wehrdienst leistet – und das macht die Mehrzahl der Reservisten, die im Beruf stehen - bekommt für die eine Wochenendheimfahrt gar nichts. Die meisten Reservisten bringen also Geld mit, wenn sie einen Reservedienst leisten.

reservistenverband.de: Wie wollen Sie die Pläne des Finanzministers noch verhindern?

Sensburg: Es geht nicht darum etwas zu verhindern. Es geht mir um Vernunft. Grundsätzlich ist es ja so, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind - folglich müssen alle ihre gesamten Einkünfte und geldwerten Vorteile versteuern. Ich glaube aber, dass ich oben anschaulich dargelegt habe, dass nicht jeder sogenannte geldwerte Vorteil auch tatsächlich ein Vorteil ist. Hier muss deutlicher unterschieden werden.

reservistenverband.de: Nehmen wir an, die bekannten Pläne würden dann doch umgesetzt, weil alle Menschen vorm Steuerrecht gleich sind...

Sensburg: ... Dann müssen sie es auch beim Einkommen sein. Fakt ist doch: Die Mindestsätze aus dem Unterhaltssicherungsgesetz sind seit 22 Jahren nicht mehr an die Einkommensentwicklung der aktiven Soldaten angepasst worden. Da gibt es inzwischen Lücken von etwa 40 Prozent. Familienväter, die nur den Mindestsatz erhalten, haben in vielen Fällen weniger als ein Hartz-IV-Empfänger - und das unter Berücksichtigung des Wehrsoldtagessatzes. Auch der Wehrsold ist nicht wirklich hoch. So bekommen ein Hauptfeldwebel oder ein Leutnant der Reserve 14,27 Euro pro Tag - nicht pro Stunde. Das sind in zwei Wochen - also bei zwölf Reservistendiensttagen - insgesamt 171,24 Euro. Wenn sie davon alle tatsächlichen Auslagen abziehen, dann bleibt vom Wehrsold nichts übrig. Statt über die Besteuerung von nicht vorhandenen geldwerten Vorteilen zu diskutieren, sollten wir über die Erhöhung des Wehrsolds und vor allem der Unterhaltssicherungsmindestsätze reden. Wenn von Seiten des Bundesfinanzministeriums nicht eingelenkt wird, dann fürchte ich, dass die Bundeswehr bald kaum noch gute Reservisten finden wird, die zu einem Reservistendienst bereit sind.

Das Interview führte Detlef Struckhof.
Er ist der verantwortliche Online-Redakteur
des Reservistenverbandes.

Symbolbild oben: Soldaten kommen künftig nicht an
einer ausführlichen Steuererklärung vorbei, denn sogenannte
geldwerte Vorteile sind ab 2013 zu versteuern
(Fotos: Klaus-Uwe Gerhard, pixelio.de
und Bundeswehr, flickr.de, Montage: spe).

Archivbild Mitte: Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB
ist Vorsitzender der RAG Bundestag des Reservistenverbandes.
Auf dem Foto ist er während einer Wehrübung im August 2011
zu sehen - damals noch als Hauptmann, inzwischen ist er
Major der Reserve (Foto: Sören Peters).

Archivbild unten: Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB
(Fotoquelle: CDU).


Sie müssen eingeloggt sein, um Kommentare lesen und schreiben zu können!

>Mitglied werden
>Login

Artikelsuche

Absenden

RSS-Feeds abonnieren

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden...

Zentrale Ansprechstelle Sachgebiet Presse

Ansprechpartner Michaela Ohlendorf

Bürosachbearbeiterin
Telefon: 0228-25909-25
Telefax: 0228-25909-29
E-Mail:

Verantwortlicher Redakteur

Ansprechpartner Detlef Struckhof

V.i.S.d.P. für die Bundesseiten des Online-Auftritts
Telefon: 0228-25909-25
Telefax: 0228-25909-29
E-Mail:

Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ansprechpartner Tanja Saeedi

Sachgebietsleiterin
Telefon: 0228-25909-25
Telefax: 0228-25909-29
E-Mail:

Lektorat Internet und Reservistenreport

Margret Jünger-Bernardin


Telefon: 0228-25909-25
Telefax: 0228-25909-29
E-Mail:

Fragen zum Internet?

Wenden Sie sich immer zuerst an Ihren Internetbeauftragten Ihrer Gliederung.

Wenn dieser nicht helfen kann:
E-Mail: