Die Beschaffung von Rüstungsgütern
Informationen zum Beschaffungswesen der Bundeswehr
Militärische Ausrüstung entscheidet oftmals nicht nur über den Erfolg von Kampfeinsätzen, sondern auch bei Friedenseinsätzen. Da nicht allein der Stand der Technik, sondern vor allem die Verfügbarkeit vor Ort entscheidend ist, lohnt es sich, das Beschaffungswesen der Bundeswehr näher kennen zu lernen. Diesem Gedanken folgend hatte die Herbstveranstaltung Sicherheitspolitik der Kreisgruppe Mittlerer Neckar in Bietigheim-Bissingen die „Rüstung der Bundeswehr“ zum Thema. Mit Oberst i.G. Hein Eberley, Gruppenleiter im Sanitätsamt der Bundeswehr in München, der für die Grundsatzangelegenheiten der Rüstung und Nutzung im Sanitätsdienst zuständig ist, hatten der Kreisvorsitzende Oberstleutnant d.R. Bernhard Kempf und Oberstleutnant d.R. Eckhard Maier als Kreisbeauftragter Sicherheitspolitik einen kompetenten Fachmann als Referenten gewinnen können.
Im letzten Jahrzehnt wurde die „Verfahrensbestimmung zur Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung in der Bundeswehr“ entwickelt und angewendet, auch Customer Product Management (CPM) genannt. Oberst Eberley zeigte die Stufen Analyse, Projektierung, Nutzung und Einführung auf und beschrieb weitere Einzelschritte. Mit den Auslandseinsätzen ergab sich einsatzbedingter Sofortbedarf (ESB), für den CPM zu träge ist. Dem ESB angepasste Arbeitsverfahren brachten es schon auf nur zwei Tage, aber auch zwei Jahre bis zur Entscheidung. Bei CPM und ESB ist die Verfahrensdauer auch dadurch bedingt, dass nach Art. 87 b GG die „Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte“ einer besonderen Bundeswehrverwaltung unterliegt – einer zivilen Dienststelle – und Entscheidungen dem Konsensprinzip unterliegen. Bis alle zustimmen kann es etwas dauern.