Künftig werden wieder Veranstaltungen unter Einhaltung der Regeln der derzeit Sechsten
Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 unter
Einhaltung der einschlägigen Hygienevorschriften (Hygienekonzept COVID-19 zur Wiederaufnahme
der Veranstaltungsangebote für die Verbandstätigkeit in der Landesgruppe Bayern)
möglich sein.
Weitere wichtige Informationen mit nachfolgenden links sind zu beachten
Wiederaufnahme der Veranstaltungen zum 29.06.2020
COVID19_Hygienekonzept_LGrpBY_Stand_22.06.2020