Bei der traditionellen Allerheiligen-Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (kurz: VDK) auf dem Ostenfriedhof in Eichstätt haben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer von der RK Eichstätt sowie dem Volksbund e.V. auch dieses Jahr wieder Spenden in vierstelliger Höhe empfangen. Die Sammlung auf dem Ostenfriedhof wurde ursprünglich von der Fallschirmjägerkameradschaft Ingolstadt initiert und wird seit 2019 von Mitgliedern der RK Eichstätt weitergeführt.
Wir möchten uns daher bei allen Spenderinnen und Spendern in Eichstätt sowie den Sammlerinnen und Sammlern sehr herzlich für Ihren wertvollen Beitrag zur Friedensarbeit bedanken!
Das Geld kommt ausschließlich dem Volksbund zu Gute, der 1919 gegründet und sich als humanitäre Organisation u.a. dafür einsetzt, die inzwischen 2,7 Millionen Kriegsgräber auf 832 Friedhöfen in 46 Ländern zu erhalten und zu pflegen, damit diese Mahnung zum Frieden und zur Versöhnung auch in Zukunft für alle Generationen deutlich sichtbar bleibt. Zudem können Dank aufwendiger und sorgfältiger Dokumentation europaweit Kriegsgräber gefunden und Schicksale geklärt werden, so dass das lange Warten vieler Angehöriger auf eine Nachricht endlich ein Ende hat. Unter dem Motto „Gemeinsam für den Frieden“ organisiert und fördert der Volksbund zudem zahlreiche Schul- und Jugendprojekte, bei der durch persönliche Begegnungen über Grenzen hinweg und das gemeinsame Lernen aus der Geschichte Freundschaften geknüpft werden und so bereits in der Schule der Grundstein gegen Krieg und Gewalt gelegt wird.
Der ursprüngliche Auftrag und Motivation für die Arbeit des Volksbundes lässt sich bereits auf den Friedensvertrag des Deutsch-Französischen Krieges von 1971 zurückführen, als die Kriegsparteien erstmals festlegten, dass die Gräber – auch die der Feinde – zu erhalten sind. Später bestimmte der Versailler Vertrag von 1919, dass jeder Staat unabhängig von der Nationalität der Toten sich um alle Kriegsgräber auf seinem Gebiet kümmern soll. Spätestens mit einem Zusatzabkommen zu den Genfer Konventionen wurde den Kriegstoten schließlich ein EWIGES Ruherecht zugesichert. 1952 wurde das „Gesetz über die Sorge für Kriegsgräber“ vom Bundestag verabschiedet. Seitdem ist der Volksbund für alle Kriegsgräber im Ausland zuständig, für die Kriegsgräber im Inland die Bundesländer.
Trotz dieses humanitären und gesetzlichen Auftrags wird der finanzielle Aufwands aktuell zu zwei Dritteln durch die Einnahmen aus Spenden, Erbschaften und Vermächtnissen sowie insbesondere den jährlichen Straßen- oder auch Friedhofssammlungen gedeckt. Der Rest wird von Mitteln des Bundes und der Länder finanziert.
Mehr Infos und Quellen:
Offizielle Seite des VDK (Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.)
Wikipedia-Seite über den Volksbund e.V.