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Schießsport

Beschränkte Wiederaufnahme des Schießbetriebes in der Kreisgruppe Oberbayern Südost




Kurzwaffenstand in Langmoos

Bildautor: F. Hölzlze

Bildautor: Florian Hölzle

Rege Geschäftigkeit auf den Pistolenstand der Hubertus-Schießanlage in Langmoos

Bildautor: F. Hölzle

Traunstein 25.05.2020 Aktuelle Informationen des Kreisvorstandes und Kreisschießsport-Verantwortlichen zur beschränkten Wiederaufnahme des zivilen Schießsportbetriebs in der Kreisgruppe Oberbayern Südost ab 25. Mai 2020

Brief des Kreisvorstands Oberbayern Südost OTL.d.R. Dobner u. Kreisschießsportbeauftragter G.d.R. Michael Steiner vom 25.05.2020 (Download als *.Pdf)

Inhalt:

Liebe Kameradinnen und Kameraden,
sehr geehrte RK Vorsitzende, Leiter RAG, Kreisvorstandsmitglieder und Beauftragte,

am Wochenende erreichte uns die Information, dass der eingeschränkte Schießsport in VVag wieder möglich ist.

Ab 25.05.2020 ist der zivile Schießsport in der Kreisgruppe Oberbayern Südost mit Einschränkungen wieder möglich.

Der von Ihnen/Euch gewohnte Schießbetrieb auf privat angemieteten Schießständen kann mit folgenden Einschränkungen/Auflagen ab sofort (25.05.2020) wieder betrieben werden:

 

  • Es dürfen keine Gäste schießen. Berechtigt zur Teilnahme sind ausschließlich Mitglieder der RAG Schießsport in der Kreisgruppe Oberbayern Südost
  • Der jeweilige Betreiber der Schießstätte gibt Ablaufregeln vor. Diese sind für uns alle verbindlich einzuhalten. Die Auflagen gemäß §9 der 4.BaylfSMV liegen bei und sind zu beachten.
  • Zusätzliche Bedingung für die Teilnahme an einem VVag Schießen ist eine vorherige Anmeldung des Schießens durch den RAG-Vorsitzenden in der Kreisgeschäftsstelle per E-Mail.
  • Eine weitere zusätzliche Bedingung ist ein zeitlicher Ablaufplan für das Schießen, aus dem hervorgeht, welcher Schütze wann schießen soll.
    Hierdurch soll vermieden werden, dass durch Wartezeiten größere Menschenansammlungen entstehen.
  • Die beigefügte Teilnehmerliste (siehe Vvag Liste Corona) ist ausgefüllt innerhalb von 10 Tagen der Kreisgeschäftsstelle zu übersenden. Die Spalten Anwesenheit von bis und Telefonnummer jedes einzelnen Schützen, ist für die Nachvollziehbarkeit und Nachverfolgung einer möglichen Ansteckung wichtig. Und daher zwingend erforderlich.

Einhaltung der Regeln

Für die Organisation und Einhaltung dieser Regelungen ist der jeweilige RAG-Vorsitzende und der eingeteilte Schießleiter verantwortlich.

Dokumentation und Bedürfnisanträge

Die wie bisher gewohnten Dokumentationen sind natürlich zu fertigen und gültig. Ausnahmeregelungen für die Erwerbsbedürfnisse auf Grund der durch die Pandemie verursachten Pausen, werden momentan nicht diskutiert und sind auch nicht vorgesehen.

Bedürfnisanträge werden ab sofort wieder herausgegeben, wenn der Antragsteller die erforderlichen Anforderungen erfüllt.

Weiterhin untersagt:

Die Nutzung von vollständig umschlossenen Schießständen (Raumschießanlagen) bleibt bis zu einer entsprechenden Freigabe durch die bayerische Staatsregierung weiterhin untersagt!

Bei Fragen über den Schießbetrieb bitte ich Michael Steiner oder mich zu kontaktieren.

Voller Zuversicht und Elan.

Horrido

Norbert Dobner, OTL.d.R.
Kreisvorsitzender Kreisgruppe Oberbayern Südost

Michael Steiner, Gefr.d.R.
Kreisschießsportverantwortlicher Kreisgruppe Oberbayern Südost

Weitere wichtige rechtliche Hinweise

§9 Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Vvag Teilnehmerliste 2020 Corona

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