Bonn / Traunstein 18.02.2021 Bund stellt im 50. Jubiläumsjahr der „Retter in Orange“ die Jahresbilanz 2020 vor. Die Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) des Bundes sind im Jahr 2020 deutschlandweit 14.039 Mal abgehoben. Allein die Besatzung des Christoph 14 Traunstein rückte 1190 mal zum Einsatz aus.
Sie werden für den Katastrophen- und Zivilschutzfall vorgehalten, finden aber zumeist ihre Einsätze im regulären Luftrettungsdienst:
Die Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) des Bundes sind im Jahr 2020 deutschlandweit 14.039 Mal abgehoben.
Der Vizepräsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Dr. Thomas Herzog, stellte am Dienstag gemeinsam mit den Partnern der Feuerwehr Köln, der Bundespolizei und der medizinischen Besatzung des Luftrettungszentrums Christoph 3 die Bundes-Einsatzbilanz der Zivilschutz-Hubschrauber vor. Unterstützt wurden sie durch Marc Royko, Sprecher der leitenden Hubschrauberärzte der zwölf Luftrettungszentren mit Zivilschutz-Hubschraubern.
Bei insgesamt 14.039 Einsätzen im Jahr 2020 transportierten die Zivilschutz-Hubschrauber 4031 Patienten. Dabei waren die „Retter in Orange“ 4938 Flugstunden, mehr als 205 Tage am Stück, in der Luft.
Die Zahlen sind zwar im Vergleich zu den 14.816 Einsätzen des Vorjahres leicht gesunken, dennoch bleibt das Niveau der Einsätze hoch. „Die Statistik belegt die besondere Stellung der Luftrettung im deutschen Hilfeleistungssystem. Der Bund, in diesem Fall das BBK und die Bundespolizei-Fliegergruppe, ist sich seiner Verantwortung in der Unterstützung der Luftrettung mit unseren Zivilschutz-Hubschraubern bewusst und wir werden uns auch weiterhin dafür engagieren. Mit Blick auf das Jahr 2021 freut es mich ganz besonders, dass unsere Zivilschutz-Hubschrauber ihr nun 50-jähriges Bestehen feiern dürfen„, kommentiert Dr. Thomas Herzog die Einsatz-Bilanz.
Der Bund ist Teil der Luftrettung in Deutschland
Der Bund unterhält eine Flotte von 18 Zivilschutz-Hubschraubern, die täglich von zwölf Luftrettungszentren aus bundesweit im Einsatz sind. Sie sind Teil des Ausstattungskonzeptes, das der Bund für den Spannungs- und Verteidigungsfall bereithält. Die Hubschrauber des Zivilschutzes werden demnach den Ländern für den Katastrophen- und Zivilschutzzweck zur Verfügung gestellt. Die Hilfe aus der Luft ist ein wichtiger Baustein im Zivilschutz und komplettiert die Spezialfähigkeiten des Bundes. Ihre Aufgabe ist dabei, Schadenstellen zu erkunden und zu überwachen, Bevölkerungsbewegungen zu beobachten und zu lenken oder Spezialisten und Material in kürzester Zeit an den Einsatzort zu befördern. Des Weiteren können radioaktive Strahlungen aus der Luft gemessen und Schwerverletzte oder Erkrankte transportiert werden. Letzteres ist das reguläre Tagesgeschäft der Zivilschutz-Hubschrauber, denn in Friedenszeiten werden die Helikopter im Luftrettungsdienst genutzt.
In jedem Zivilschutz-Hubschrauber fliegt ein Team, das aus ganz unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren besteht. Die Notärztinnen und Notärzte stammen häufig von dem jeweiligen Stationskrankenhaus, die speziell für die Luftrettung ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (TC-HEMS) werden von den Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren gestellt. Für die Fliegerischen Aspekte ist die Bundespolizei mit ihrem Flugdienst zuständig. Der Leitende Polizeidirektor Torsten Hallmann sagt: „Die Bundespolizei-Fliegergruppe trägt die flugbetriebliche Verantwortung. Sie sorgt lückenlos für die Entsendung von Pilotinnen und Piloten zur Sicherstellung dieser Aufgabe. Ebenso gewährleistet die Bundespolizei über Wartung und Instandhaltung seit gut 50 Jahren die Lufttüchtigkeit der ZSH.“
Nicht nur für Reservisten im Bereich der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und Katastrophenschutz interessant:
Mehr zum Rettungshubschrauber Christoph 14 Traunstein auf der Seite des BRK
Die Pressemitteilung mit der Übersicht der Einsatzzahlen als *.pdf
Weitere Informationen zu den Zivilschutz-Hubschraubern der Bundesrepublik Deutschland