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Aus der Truppe

Kammer wird militärischer Sicherheitsbereich




Eine Marschkolonne des Gebirgsjägerbataillons 233 startet vom Truppenübungsplatz Kammer bei Traunstein Richtung Reiteralpe.

Bildautor: Bundeswehr / Eckhard Michel

Trockentraining

Bildautor: Florian Hölzle

Bildautor: Florian Hölzle

Bildautor: Florian Hölzle

Bad Reichenhall. 29.11.2019 Das Landeskommando Bayern gab/erteilt die dringende Empfehlung, den Standortübungsplatz Kammer umzuwidmen. Aus einem militärischen Bereich wird ein militärischer Sicherheitsbereich. Der Grund dafür sind der Einsatz von neuen Übungsgeräten aber auch das teils uneinsichtige Verhalten der Zivilbevölkerung bei Übungen.

„Scharfer“ Schießbetrieb mit Übungsmunition auf dem traunsteiner Standortübungsplatz Kammer

Aus gegebenen Anlass informiert die Bundeswehr am Standort Bad Reichenhall über die aktuellen und zukünftig geplanten Zutrittsregelungen auf dem Standortübungsplatz Kammer. Bisher hat der Standortübungsplatz Kammer den Status eines „Militärischen Bereiches“. Das heißt, es handelt sich hier um ein Gelände, auf dem die Bundeswehr Hausrecht genießt. Um die Bevölkerung und Gäste hierüber entsprechend zu informieren, sind an den Zugängen Warntafeln mit folgender Aufschrift angebracht.: „Militärischer Bereich – Unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten! Zuwiderhandlungen werden verfolgt! Betreten außerhalb der Übungszeiten geschieht auf eigene Gefahr!“

Zusätzlich gibt es an den Hauptzugängen noch Informationstafeln. Die Übungszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag, von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr festgelegt. Nacht-und Wochenendübungen werden bei Bedarf – auch kurzfristig – angezeigt.

Im Großen und Ganzen halten sich Anwohner und Besucher auch an diese Einschränkungen. Leider gibt es aber auch immer wieder Ausnahmen, die einerseits zu Ausbildungs- bzw. Übungsunterbrechungen oder auch zu einer Gefährdung der Zivilbevölkerung führen. Auch Uneinsichtigkeit und ein überzogenes
Anspruchsdenken sind keine Seltenheit.

Regelmäßiger Übungsbetrieb auf dem Traunsteiner Übungsplatz Kammer – Rettenbach

In Übereinstimmung mit den geltenden Regelungen der Bundeswehr wird der Standortübungsplatz Kammer zu einem „Militärischen Sicherheitsbereich“ erklärt, um die Bevölkerung vor auftretenden Gefahren beim Schieß- und Übungsbetrieb zu schützen. Die Aufschrift auf den Hinweisschildern lautet dann wie folgt: „Militärischer Sicherheitsbereich – Grenze des Standortübungsplatzes – Schieß- und Übungsbetrieb. Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt“.

Diese Maßnahme ist aufgrund der sich intensivierten Auslastung der Übungsplätze und neue Rahmenbedingungen beim Schieß- und Übungsbetrieb notwendig geworden. Durch die veränderte Nutzung kommt es auf dem Standortübungsplatz unter anderem zu potentiellen Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Laser), Schallemissionen, Flugbewegungen mit Drohnen sowie Gefährdungen durch den Übungsbetrieb beispielsweise durch gepanzerte Fahrzeuge.

Oberstes Ziel dieser Umwidmung ist, den Bürger vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Die Umwandlung soll nach derzeitigem Stand zum 01.07.2020 stattfinden. In den nächsten Wochen und Monaten soll die Bevölkerung immer wieder über die aktuellen Neuerungen informiert werden, um einerseits Verständnis zu schaffen und andererseits ein entsprechendes Verhalten zu generieren. Der gesamte Prozess der Umwandlung soll transparent gestaltet werden und die Anliegen der Bevölkerung, soweit möglich, berücksichtigt werden.

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