In Bayern wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) das Ableisten von Reservistendienst nun auch – analog zum Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk (THW) oder einem Rettungsdienst – als ehrenamtliche Tätigkeit anerkannt. Somit sind wehrübende Reservisten jetzt den anderen Blaulichtorganisationen gleichgestellt und können beim Nachweis einer regelmäßigen Wehrdienst-Ableistung in der Bundeswehr die Bayerische Ehrenamtskarte in den Ausführungen „Blau“ bzw. „Gold“ über den Reservistenverband beantragen.
Die Bedingungen dazu finden sich auf der Ehrenamtsseite des StMAS unter www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte.