Ein Schiessleiter muss, um Aufsicht führen zu dürfen, eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen. Diese darf nicht älter als 24 Monate sein.
Um den Schiessbetrieb aufrecht zu erhalten, bot die RAG Pfeffenhausen ihren Mitgliedern eine Erst-Helfer-Ausbildung an den Sonntagen 22./29.08.21 an. Die Beiden Termine waren nötig, da die Anzahl der Teilnehmer je Lehrgang begrenzt ist. Die beiden Termine wurden mit großer Zahl angenommen.
Innerhalb der Ausbilung wurden allgemeine Fähigkeiten der Ersten-Hilfe an erkranknten und verunfallten Personen ausgebildet und praktisch geübt.
Wir alle hoffen, dass wir diese Maßnahemn nicht anwenden müssen, konnten aber in der Ausbildung wieder die nötige Sicherheit gewinnen, falls es dennoch nötig sein sollte.
Ein Besonderer Dank gilt unseren Ausbilder von der Code Blue Notfall Simulation, der am Sonntag in unseren eigenen Räumen zur Verfügung stand!