RD? DVAG? WAG?
Ein Reservist muss in Übung bleiben und sich weiterbilden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einmal innerhalb eines Dienstverhältnisses durch eine Reservedienstleistung (RD) oder Dienstliche Veranstaltung (DVag), und außerhalb durch Verbands-Veranstaltung (VVag).
Reservistendienst (RD)
Reservistendienste sind Dienstleistungen und Übungen, die nach Absprache mit dem jeweiligen Truppenteil von Reservisten auf Dienstposten der Verstärkungs- und Personalreserve erbracht werden. Die Summe aller Einzelreservistendienste ist zurzeit auf max. 10 Monate begrenzt.
Dienstliche Veranstaltung (DVag)
Dienstliche Vorhaben der Streitkräfte zur militärischen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Eine DVag dauert i. d. R.der Reserve bis zu 3 Tage, max. 5 Tage. Dabei besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsicherungsgesetz sowie keine Sicherheit nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz. Die DVag-Zeit wird dem Rentenversicherungsträger nicht mitgeteilt. Während einer DVag besteht ein Wehrdienstverhältnis.
Verbandsveranstaltung (VVag)
Veranstaltungen der in der Reservistenarbeit tätigen Verbände (z. B. Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.eingetragener Verein) und Vereinigung im Rahmen der Reservistenarbeit. Es ist kein dienstlicher Rahmen erforderlich. Während einer VVag besteht kein Wehrdienstverhältnis.
Quelle:https://www.bundeswehr.de/de/rd-dvag-vvag–38090