Geändertes Corona Lagebild
Durch die geänderte Corona-Lage gibt es deutliche Vereinfachungen, aber die Corona-Pandemie ist immer noch vorbei...
Seit dem 01.07.2021 tragen auch wir den weiter gelockerten Corona-Regelungen Rechnung.
So können VVags jetzt wieder direkt bei der Landesgeschäftsstelle angemeldet werden. Eine Prüfung und Genehmigung durch den Vorstand entfällt.
Da Corona aber nicht von heute auf morgen wieder verschwunden sein wird, müssen von dem jeweiligen Leitenden der VVag folgende Punkte weiterhin beachtet werden:
- Einreichung des Hygienekonzeptes des Veranstaltungsortes (z.B. TrpÜPlatz, StOSchAnl, ziviler Schießstand, Schwimmbad etc.)
- Bei wechselndem Veranstaltungsort (z.B. Marsch im freien Gelände, Kanutour) muss vom Leitenden ein Hygienekonzept für die Verhaltensweise der Teilnehmer anhand der gesetzlichen Vorgaben festgelegt und eingereicht werden.
- Die jeweils gültigen Regelungen des Bundeslandes, indem die VVag geplant wird, sind zusätzlich zu beachten.
Die UTE für eine VVag gilt für den Dienstanzug, Grundform, automatisch als erteilt.
Nach Absprache mit dem Landeskommando wird die UTE Flecktarn für jede beantragte VVag gesondert überprüft. Nach Freigabe wird die Trageerlaubnis durch den Vorstand erteilt.