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Sind ggf. Verbandsveranstaltungen (VVag) mit Hygienekonzept möglich?

Für eine im o.a. Sperrzeitraum gepl. Veranstaltung muss zwingend - vor der Veranstaltung - ein Veranstaltungs- und Hygienekonzept beim Landesvorsitzenden/Landesvorstand zur "Freigabe" eingereicht werden! Ziel ist es,....

Soldaten Schutz vor Corona

©Bundeswehr/Marco Dorow

Bild von der Online-Datenbank Bw

Bildautor: ©Bundeswehr/Marco Dorow

Am 30.06.2020 hat die Freie Hansestadt Hamburg weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der „Corona-Verordnung“ beschlossen. Hierbei wurde das zzt. bestehende „Verbot zur Zusammenkunft von Personen“ weiter eingeschränkt! Es können sich nun – unter Beachtung der weiteren Bestimmungen (z.B.: Hygienekonzept) – grundsätzlich bis zu 10 Personen im privaten Rahmen treffen bzw. gar bis zu 25 Personen, zu einer privaten Feier in zB. eigenem Hausstand! Weggefallen ist jetzt die grundsätzliche Begrenzung auf maximal Personen aus zwei Haushalten! Dafür sind weitere genehmigte Unterscheidungen für Veranstaltungen festgelegt worden. Erlaubt ist somit, ab dem 01.07.2020 für Veranstaltungen in Hamburg:

  1. Bis 1000 Menschen, mit festem Sitzplatz und ohne Alkohol in der Öffentlichkeit.
  2. Bis 650 Menschen mit festem Sitzplatz und ohne Alkohol in geschl. Räumen.
  3. Bis 200 Menschen ohne Alkohol in der Öffentlichkeit.
  4. Bis 100 Menschen ohne Alkohol in geschl. Räumen.
  5. Bis 100 Menschen mit Alkohol in der Öffentlichkeit.
  6. Bis 50 Menschen mit Alkohol in geschl. Räumen.

Im §7 der bisherigen Verordnung wurde ja bereits auch den Organversammlungen von Vereinen die Möglichkeit eingeräumt, Vorstandssitzungen unter den gegebenen Voraussetzungen durchzuführen.

Die konsequent einzuhaltende Abstandsreglung und das durchzuführende Hygienekonzept sind bei einer möglichen Veranstaltungsplanung, die klare Herausforderung! Diese müssen fortlaufend mit den regional gültigen Bestimmungen abgeglichen werden! Auch zeichnet grundsätzlich der Veranstalter/Veranstaltungsleiter/in für die Planung, Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich und kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden!

Der Landesvorstand Hamburg erklärte unlängst dazu:

Es bleibt innerhalb der Landesgruppe Hamburg bei der festgelegten Absage sämtlicher Verbandsveranstaltungen bis zum 30.09.2020 bestehen, um Irrtümer grundsätzlich auszuschließen! Es gibt aber eine Ausnahme von der Regel – für Verbandsveranstaltungen innerhalb der Landesgruppe Hamburg:

Für eine im o.a. Sperrzeitraum gepl. Veranstaltung muss zwingend – vor der Veranstaltung – ein Veranstaltungs- und Hygienekonzept beim Landesvorsitzenden/Landesvorstand zur „Freigabe“ eingereicht werden! Ziel ist es, durch diese Maßnahme sicherzustellen, dass die regionalen und rechtsverbindlichen Hygienemaßnahmen vom Veranstalter/Veranstaltungsleitung verantwortlich geplant und durchgeführt werden! So ist zum Beispiel; die separat vorgeschriebene Teilnehmerliste mit allen vorgeschriebenen Daten zu befüllen, 4 Wochen aufzuheben und danach selbständig zu vernichten! Die TN Liste des Verbandes (hier deutlich weniger Angaben pro Teilnehmer/in) ist jedoch wie gewohnt an die Landesgeschäftsstelle zu senden. Diese und viele weitere Regeln gilt es zu beachten!

Als Hilfestellung für Ihre/Eure Vorbereitung sind folgende Unterlagen zzt. verfügbar:

Diese Vorlagen unterliegen nicht dem Änderungsdienst und dient lediglich als Anhalt! Keine Gewähr! Die jeweilig aktuelle Fassung der regionalen Vorgaben (hier, Hansestadt Hamburg) gibt die verbindliche „linke und rechte Grenze“ vor! Link zur:  Aktuellen Verordnung der Stadt Hamburg (klick)

Hygienekonzept zur Vorbereitung von Veranstaltungen innerhalb Hamburgs für die LG HH. Zusammengestellt von Herrn FKp d.R. Jungnickel. Stand 23.06.2020 (Bitte immer online bei der Stadt auf Gültigkeit überprüfen):

2020-06-23_Sicherheits-und_Hygienekonzept_LG_HH

COVID19_Hygienekonzept_LGrpHH_AnlageA

Bericht eingestellt 06/2020MK

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