In der Schießsportordnung des Reservistenverbandes ist geregelt unter welchen Bedingungen Trainings- und Wettkampfveranstaltungen stattfinden. Eine der Grundbedingungen ist die Einteilung einer „verantwortlichen Aufsichtsperson“, allgemein als Schießleiter bekannt.
Der Schießleiter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens und für das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen auf dem Schießstand verantwortlich. Er hat seinen Platz so zu wählen, dass er das Schießen übersehen und das Funktionspersonal überwachen kann.
Der Schießleiter muss eine sachkundige, zuverlässige und im Schießsport langjährig erfahrene Person sein und erfolgreich an einer Schießleiterprüfung teilgenommen haben.
Eine Schießleiterausbildung soll folgende Themenbereiche abdecken: – Auffrischung der Waffensachkunde, Aktuelles aus dem Waffenrecht, – Rechte und Pflichten eines Schießleiters, – Durchführung eines Schießens (organisatorisch, sicherheitstechnisch), – Besondere Sicherheitsbestimmungen der Bundeswehr (Zentralrichtlinien A2-222/0-0-1210 (ehem. ZDv 3/12), A2-2090/0-0-1 (ehem. ZDv 44/10), Benutzungsordnung Bw-StOSchAnl), – Anwendung der Schießsportordnung, – Durchführung eines Wettkampfes (Regeln, Auswertung, Schiedsgericht).
Nach bestandener Prüfung erhält der frischgebackene Schießleiter einen Ausweis, welcher 5 Jahre gültig ist. Die Gültigkeit verlängert sich, wenn alle 2 Jahre ein Auffrischungsunterricht stattfindet.
Der Aufwand für einen Auffrischungsunterricht ist gleich dem Lehrgang für den Erwerb eines neuen Ausweises, daher bieten die Hessen nur Komplettlehrgänge an. Über 70 Teilnehmer meldeten sich zu dem Kursus an und wurden vom Landesschießsportbeauftragten Jürgen Walper in gewohnt fachkundiger Art in ihre Aufgaben eingewiesen. Nach einem Test konnten alle Teilnehmer den begehrten Ausweis entgegen nehmen, vorausgesetzt sie hatten im letzten Jahr eine Ersthelferausbildung absolviert.