Mit seiner Zusage, dass Hessische Reservisten für Unterstützungsaufgaben im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise bereitstehen, wandte sich der Landesvorsitzende des Hessischen Reservistenverbandes, Oberst der Reserve Volker Stein, an die Dienststellen der Bundeswehr. Der Sanitätsdienst nutzt gegenwärtig schon aus dem Personalreservoir der Reserve. Nun gelte es, Reservisten mit logistischer Vorausbildung in die zuständigen Verbände der Bundeswehr einzuschleusen, um drohenden Versorgungsengpässen der Bevölkerung enzgegenzutreten. Dabei sind insbesondere Inhaber von LKW- und Busführerscheinen gefragt. In diesem Zusammenhang wies Stein darauf hin, dass Unternehmen, die Reservisten eingestellt haben, nicht unbedingt in „Kurzarbeit“ gehen müssten, sondern über eine längerfristige „Reservistendienstleistung“ (RDL) (früher Wehrübung) ihre Mitarbeiter bei der Bundeswehr arbeiten lassen könnten. Im Zweifel ist die Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz höher als das zu erwartende Kurzarbeitergeld. „Hier zeigt sich eine win-win Situation für Unternehmer, die Reservisten beschäftigen und deren Mitarbeiter“, ergänzt der Reserveoberst. Die gleichen Leistungen gelten natürlich auch für Unternehmer, die sich in einer Reservistendienstleistung befinden. Abschließend verwies Stein auf eine Initiative der Osthessischen Reservisten, die behinderte und ältere Mitbürger durch einen Verpflegungs-Bringdienst versorgen.