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Amtsantritt des neuen Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus




Am 12. Mai 2010 wird Hellmut Georg Richard Königshaus sein Amt als Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages antreten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist damit ein Jahr länger als die Legislaturperiode. Königshaus löst den scheidenden Wehrbeauftragten Reinhold Robbe ab, der im April 2005 als SPD-Bundestagsabgeordneter in dieses Amt gewählt worden war.

Hellmut Königshaus, Jahrgang 1950, leistete nach dem Abitur 1970 zunächst den Wehrdienst als Soldat auf Zeit ab. 1980 bestand er das zweite Staatsexamen in Rechtswissenschaft und war bis 1986 als Richter in Berlin tätig, die beiden letzten Jahre davon als Justizsprecher.
In den Jahren 1986 bis 1993 arbeitete Königshaus als Senatsrat in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz des Landes Berlin. Ab 1989 widmete er sich dem Aufbau und der Leitung der Abfallwirtschaftsbehörde Berlin und wechselte 1993 als Generalbevollmächtigter zur Alba AG.
Seit 1985 ist Königshaus Mitglied der FDP und gehört seit 1995 dem FDP-Landesvorstand in Berlin an. Ende der 90er Jahre war er stellvertretender Landesvorsitzender der FDP und bis 2004 Justitiar des FDP-Landesverbandes Berlin. Im selben Jahr wurde er Mitglied des Deutschen Bundestags, 2005 Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Nach der Wiederwahl im September 2009 ist er ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss.

Als gewählter Wehrbeauftragter wird Königshaus allerdings nicht mehr dem Bundestag angehören. Im Wehrbeauftragtengesetz ist festgelegt, dass der Wehrbeauftragte alle politischen Mandate niederlegen muss.

In der Geschichte des Bundestages gab es bisher acht Wehrbeauftragte, deren Stellenbeschreibung sich wie folgt liest: "Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist Anwalt der Soldaten und zugleich ein wichtiges Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte“. Tätig wird er auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Er kann aber auch selbst aktiv werden, wenn er etwa Hinweise erhält, dass Grundrechte von Soldatinnen und Soldaten oder die Grundsätze der Inneren Führung der Bundeswehr verletzt werden.

Jede Soldatin und jeder Soldat kann sich mit Problemen und Beschwerden direkt – ohne den Dienstweg einhalten zu müssen – an den Wehrbeauftragten wenden, der das Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr informiert. Mindestens einmal im Jahr berichtet der Wehrbeauftragte dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit. Der Jahresbericht wird im Parlament beraten.

Hellmut Königshaus ist verheiratet und hat zwei Töchter. An seine eigene Bundeswehrzeit erinnert er sich gern: „Bei der Bundeswehr lernt man Kameradschaft und den Wert gegenseitiger Hilfe schätzen. Ganz im Sinne christlicher Demut – einer trage des anderen Last. Das trifft es gut.“

 

(bd)
Foto: Deutscher Bundestag/ Lichtblick / Achim Melde
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