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Die Reserve

Artikelgesetz beschlossen – viele Verbesserungen für die Reserve!




Bundesgeschäftsführer Christoph Max vom Hagen und Fachreferent Henning Walravens stellten sich den Fragen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages

Foto: Redaktion

Ein voller Erfolg: Der Reservistenverband hat die größte Gesetzesänderung für die Reserve und die Bundeswehr der letzten Jahre von Anfang an intensiv und kritisch begleitet. “Die Arbeit hat sich bezahlt gemacht. Herausgekommen ist ein ordentliches Plus für unsere Reservistinnen und Reservisten”, sagt Verbandspräsident Oberst d.R. Oswin Veith, selbst Mitglied im Deutschen Bundestag.

Unser Einsatz hat Wirkung gezeigt:

  • Endlich Zuschläge auch für Reservisten! 
  • Erhöhung der Rentenbemessungsgrundlage!
  • Dienstgeld gerettet und Vergütung ausgeweitet!
  • Angehörige können an der Therapie von Einsatzfolgen teilnehmen!
  • Dienstfähigkeitsbegutachtung nun drei Jahre gültig!

Das “Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr” hat noch einige weitere Neuheiten für die Reserve parat: Der „Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft“ bildet die gesetzliche Grundlage, dass Reservistinnen und Reservisten, aktive Soldatinnen und Soldaten bei längerer Abwesenheit bis zu zehn Monate vertreten können. Dadurch wird die seit Jahren in der Bundeswehr gelebte Praxis, die stets auf Basis von Ausnahmegenehmigungen erfolgte, auf rechtlich sichere Beine gestellt.

Reservedienst in Teilzeit

Zudem ist es nun möglich, den neuen Reservedienst in Teilzeit zu leisten. Das ist ein wichtiger Schritt zur Flexibilisierung des Reservedienstes, der sich so noch besser mit der Lebensrealität unserer Reservistinnen und Reservisten vereinbaren lässt. Gerade bei händeringend benötigten Spezialisten, wie im Sanitätsdienst und dem Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum, wird diese Flexibilität dringend benötigt, um den Dienst attraktiver zu machen.

Dienstgeld gerettet, finanzielle Wertschätzung des Dienstes ausgebaut

An anderen Stellen des Gesetzesentwurfs bestand noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere beim Unterhaltssicherungsgesetz haben wir als Reservistenverband klar gemacht: Mit uns wird an der Vergütung des Reservedienstes nichts gekürzt – sie muss ausgebaut werden!

Das haben Bundesgeschäftsführer Christoph Max vom Hagen und der zuständige Referent Henning Walravens auch in der öffentlichen Anhörung im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wenige Tage vor der Verabschiedung des Artikelgesetzes nochmals deutlich gemacht.

Mit Erfolg: Die Streichung des Dienstgeldes wurde rückgängig gemacht. Die Bezüge der Unterhaltssicherung werden nun an jedem Wochentag, auch bei Bezug des Dienstgeldes, gezahlt. Der zum Zeitpunkt der Anhörung vorliegende Gesetzesentwurf sah vor, dass viele Reservistinnen und Reservisten beim Dienst am Wochenende finanziell schlechter gestellt worden wären, als das bisher der Fall war. “Das wollen wir natürlich nicht. Deswegen ändern wir das nun in unserem Änderungsantrag”, machte Reinhard Brandl, Mitglied im Verteidigungsausschuss, deutlich und richtete das Wort an seinen Kollegen Oswin Veith: “Ich bedanke mich explizit beim Reservistenverband, seinem Präsidenten und seinen Fachexperten, die uns genau auf diese Punkte hinweisen. Wir brauchen diesen Input von außen, damit wir das Ziel, die Bundeswehr attraktiver zu machen, auch tatsächlich erreichen.”

Zuschläge vermitteln Anerkennung

Dass die Zuschläge für herausgehobene Funktionen, für besondere Erschwernisse und für besondere zeitliche Belastungen nun auch an Reservisten gezahlt werden, erfüllt eine langjährige Forderung des Reservistenverbandes. Damit wird die Ungleichbehandlung von Reservisten im Vergleich zur aktiven Truppe abgebaut und die Wertschätzung des Dienstes der Menschen in unserer Reserve unterstrichen.

Die Familie schützen

Positiv: Mit dem Einbezug von Angehörigen in die in die Therapiemaßnahmen Einsatzgeschädigter werden nun auch die geschützt, die bei einer Erkrankung mitbetroffen sind: Ehe- und Lebenspartner, Kinder – alle, die den Kameradinnen und Kameraden nahe stehen. Hier haben wir klar gemacht, dass wir diesen Schritt begrüßen, aber der Meinung sind, dass er nicht weit genug geht: Die Beschränkung auf maximal drei Teilnahmen insgesamt und maximal eine pro Jahr ist nicht hilfreich. “Zumindest bei der Jahresbeschränkung konnten wir den Verteidigungsausschuss überzeugen, die Beschränkung aufzuheben”, so Bundesgeschäftsführer Christoph Max vom Hagen. Für ihn ein weiterer wichtiger Schritt in der Versorgung Einsatzgeschädigter und ein Signal an all jene, die die Risiken und Entbehrungen des Soldatenberufes wesentlich mittragen: Die Soldatenfamilien.

Abschaffung der Kennzeichnung für Reservisten

Eine weitere Änderung hat großen symbolischen Charakter für viele Reservistinnen und Reservisten: Die Abschaffung der Kennzeichnung für Reservisten. Bisher trugen Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines Dienstverhältnisses, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit im Verband, schwarz-rot-goldene Litzen an ihren Schulterklappen. Träger der Marineuniform mussten gar oberhalb ihres Sternes in die Uniform ein Loch bohren und dann dort ein R aus Metall oder textilem Material anbringen. Immer dann, wenn sie im Dienst waren, war dieses zu entfernen und wenn sie nicht im Dienst waren, brachten sie es wieder an. Das hat vielen das Gefühl gegeben, als Soldaten zweiter Klasse gesehen zu werden.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Reservistenverbandes hatte deshalb 2015 beschlossen, sich für die Abschaffung der sogenannten “Kordel” einzusetzen. Der Auftrag der Versammlung lautete im Wortlaut: „Kümmert euch um eine Alternative.“ Dass die Kennzeichnung nun ganz wegfällt, finden nicht alle gut. Kritiker sehen die Gefahr eines modernen Hauptmanns von Köpenick, der sich eine Vorgesetztenrolle nimmt, wo keine ist. “Wer die Uniform trägt, trägt damit auch die Pflicht, sich soldatisch zu verhalten. Umgekehrt: Wer seine Kameraden und diesen Staat täuschen will, tut das unabhängig von einer kleinen schwarz rot goldenen Kordel,” argumentiert Veith. Daher sei es ein Trugschluss, dass diese Kennzeichnung verhindern würde, dass sich jemand als Vorgesetzter verhält, der das eigentlich aufgrund seines Status nicht dürfte. “Das ist eine Frage des Charakters, nicht die Frage eines Stück Bindfadens.”

Insgesamt 28 Gesetze und Verordnungen wurden mit dem Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz geändert. Für die Reserve hat sich vieles verbessert. “Reserve ist wieder auf der Agenda, das beweist auch dieses Artikelgesetz”, sagt Veith.

Die Stellungnahme des Reservistenverbandes, die dem Verteidigungsausschuss im Vorfeld zur Verbände-Anhörung vorgelegt wurde, lesen Sie hier.

Das beschlossene Artikelgesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veöffentlicht ist. So lange gelten noch die alten Bestimmungen. Wir informieren an dieser Stelle, sobald die Gesetzeänderungen in Kraft treten.

 

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