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Delegierte stellen die Weichen für die Zukunft




Im Plenarsaal des "Alten Bundestags" kommt am 8. und 9. November die Bundesdelegiertenversammlung zusammen.

Foto: Sören Peters

BDV19

Am 8. und 9. November kommt das höchste Gremium des Reservistenverbandes, die Bundesdelegiertenversammlung (BDV), im ehemaligen Bundestag in Bonn zusammen. 149 Delegierte wählen das Präsidium und stellen die Weichen für die Verbandsarbeit der kommenden vier Jahre. Die Beschlüsse der BDV haben eine ganz besondere Tragweite, wirken sie sich nicht nur auf die Arbeit der Mitglieder in den Verbandsgliederungen aus, sondern auch auf die Arbeit der knapp 300 hauptamtlich Beschäftigten in ganz Deutschland, schließlich ist die kameradschaftliche Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt in der Satzung festgeschrieben. Doch was passiert bei der Versammlung, die nur alle vier Jahre zusammenkommt? Die BDV – kurz und knapp erklärt.

Welche Aufgabe haben die Delegierten?

Die Delegierten wählen in der BDV für eine Wahlperiode von vier Jahren das Präsidium, die Bundesrevisoren und die Bundeschiedsrichter, erteilen oder versagen dem scheidenden Präsidium die Entlastung und beschließen Änderungen der Satzung. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Änderungen der Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten.

Wer darf an der BDV teilnehmen?

Die Zahl der Delegierten je Landesgruppe wurde nach einem 1/1.000-Schlüssel durch das Erweiterte Präsidium bestimmt. Die Feststellung erfolgte zum Stichtag 31.Januar 2019. Das bedeutet, dass auf je angefangene 1.000 Mitglieder ein Delegierter kommt. Die größte Zahl an Delegierten entsendet die Landesgruppe Bayern mit insgesamt 41 vor Nordrhein-Westfalen (15) und Niedersachsen (14). Kleinster „Truppensteller“ ist Thüringen mit einem Wahl-Delegierten.

Insgesamt sind 120 in den Landesgruppen gewählte Delegierte zur BDV eingeladen. Hinzu kommen 29 Delegierte kraft Amtes – nämlich das amtierende Präsidium (11), die Landesvorsitzenden (16) und die Bundesrevisoren (2). Das macht unterm Strich 149 stimmberechtigte Teilnehmer. Artikel 8.1. der Satzung schreibt vor, dass mindestens zwei Drittel der Delegierten gewählte Delegierte sein müssen, diese Vorgabe ist somit erfüllt.

Wie kommt die Tagesordnung zustande?

Die Tagesordnung wird im Großen und Ganzen durch die Satzung vorgegeben. Artikel 8.4. schreibt vor, dass die Tagesordnung jeder ordentlichen BDV gewisse Formalitäten enthalten muss, beispielsweise die Wahl des Versammlungsleiters und seiner beiden Beisitzer, Berichte der Mitglieder des Präsidiums, des Bundesgeschäftsführers und der Bundesrevisoren sowie die Wahl des Präsidiums, der beiden Bundesrevisoren und die Wahl der Bundesschiedsrichter.

Anträge zur BDV können nach der Satzung nur von den gewählten Delegierten oder den Delegierten kraft Amtes gestellt werden. Sie sind mit einer Frist von sechs Wochen vor der BDV zu stellen und werden der Antragskommission vorgelegt, in diesem Jahr war der Stichtag also der 27. September. Die Antragskommission befindet über die Anträge und die Vorlage zur BDV. Ferner können Anträge als Dringlichkeitsanträge noch in der Sitzung zur Beschlussfassung gestellt werden, wenn zwei Drittel der Delegierten zustimmen.

Zum Ablauf

Die Delegierten treffen am Freitagmittag (8. November) in Bonn ein. Offiziell los geht es um 14 Uhr mit einigen Grußworten, unter anderem von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr Vizeadmiral Joachim Rühle und Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan. Das von den Delegierten gewählte Präsidium wird sich dann am Sonntagvormittag konstituieren. Die wichtigsten Ergebnisse erfahren Sie unmittelbar nach der BDV auf reservistenverband.de sowie auf twitter.com/DieReserve unter dem Hashtag #BDV19.

> So lief die BDV 2015: Grußworte und Wahlen

(Die Grafik zeigt die Verteilung der gewählten Delegierten aus den Ländern.)

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