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Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) hat mehr als 115.000 Mitglieder. Wir vertreten die Reservisten in allen militärischen Angelegenheiten.

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Bessere Absicherung für Reservisten geplant




Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zusammen mit ihrem Koalitionspartner FDP ein Verbesserungsgesetz für im Einsatz verwundete Soldaten auf den Weg gebracht. Im Herbst dieses Jahres will der Bundestag darüber entscheiden. Das Ziel: Reservisten, Zeitsoldaten und freiwillig länger dienende Grundwehrdienstleistende sollen besser abgesichert sein – möglichst analog den Regelungen von Berufssoldaten. Im April forderte Roderich Kiesewetter, Stellvertreter des Präsidenten des Reservistenverbandes, eine solche Gesetzesinitiative. Nun ist sie zum Greifen nahe.

Worum geht es? Zurzeit herrschen erhebliche Versorgungslücken bei den drei genannten Gruppen vor. Grundwehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit haben in den ersten fünf Berufsjahren keinerlei Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu erwarten, sollten sie bei einem Einsatz für die Bundeswehr – für die Sicherheit aller Deutschen – berufs- oder erwerbsunfähig werden. Die Bundeswehr tritt bei ihnen nur für eine umfassende Versorgung ein, wenn sie mindestens zu 50 Prozent beschädigt heimkehren. Dies ist vor allem bei den sogenannten posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) oft schwer messbar. Solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen treten oft erst nach Jahren auf. Der beschädigte Soldat ist dann meist in der Beweispflicht.

Kaum Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Reservisten werden bei einer Schädigung von bis zu 50 Prozent von der Bundeswehr in ihr Zivilleben entlassen. Eine Erwerbsunfähigkeit ist bei diesem Verletzungsgrad nicht unbedingt gegeben, wohl aber sehr oft eine Berufsunfähigkeit. Wer einen Daumen verliert, ist zu "nur" 20 Prozent behindert. Der Friseur kann dann seinen Beruf mit Sicherheit nicht mehr ausüben, weil er keine Schere mehr benutzen kann. Eine Berufsunfähigkeit wird bei den meisten Reservisten aufgrund der Streichung der Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr versorgungsrechtlich gewürdigt. Die Bundeswehr überführt diese beschädigten Reservisten also in Sozialhilfe.

Einsatzmedaille als Dank – danach Sozialhilfe
Gerade Reservisten tragen als lebenserfahrene Bürger – aus der Mitte der Gesellschaft – Verantwortung für ihre Familie: für Ehefrau und Kinder. "Die Reservisten müssen sicher sein, dass nicht ihre Angehörigen unter ihrem Engagement leiden müssen – vor allem dann nicht, falls ihnen etwas in Ausübung ihres freiwilligen Engagements zustößt", sagt Roderich Kiesewetter, Stellvertreter des Präsidenten des Reservistenverbandes. Die meisten Arbeitgeber der freien Wirtschaft können verwundete und beschädigte Reservisten nicht mehr beschäftigen, weil diese dem Arbeitsdruck körperlich oder psychisch nicht mehr gewachsen sind. Diese Reservisten erhalten eine Einsatzmedaille als Dank, mehr nicht. Die zivile Existenz ist zerstört.

Kiesewetter sagt: "Wenn die Bundeswehr qualifiziertes Fachpersonal benötigt, um ihren Auftrag im Auslandseinsatz wahrnehmen zu können, muss sie diejenigen, die bereit sind, dafür ihre Gesundheit zu riskieren, angemessen absichern – eben analog der Absicherung von Berufssoldaten." Nun hofft er gemeinsam mit seinem Reservistenverband darauf, dass auch die anderen im Bundestag vertretenen Parteien diesem Gesetz zustimmen werden.


Detlef Struckhof

Bild oben: Versorgung eines Patienten
(Foto: Sanitätsdienst der Bundeswehr, Steffen Maluche)

Bild 2: Elke Hoff (FDP) ist für eine verbesserte
Versorgung von Reservisten. Zusammen mit
der CDU/CSU-Fraktion ist ein entsprechender
Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht worden. (Foto: FDP)

Bild 3: Ernst-Reinhard Beck, verteidigungspolitischer Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit langem
für eine Verbesserung der Versorgungssituation ein.
(Foto: Archiv VdRBw)

Bild unten: Roderich Kiesewetter, Stellvertreter
des Präsidenten des Reservistenverbandes (Foto: dest)

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