Bundesdelegiertenversammlung: Die Ersten tagen schon
9 Uhr: Es geht los
Was macht die Antragskommission? Sie hat als erstes den Auftrag, die sieben vorliegenden Anträge zu prüfen: Ist die BDV überhaupt zuständig? So würde ein Antrag, besonders fleißige hauptamtliche Mitarbeiter mit einer Prämie zu honorieren, mit dem Prädikat "nicht bearbeiten, weil nicht zuständig" die Antragskommission passieren: Das sind Fragen des Arbeitsrechtes, die zwischen den Tarifparteien und nicht von der BDV zu verhandeln sind. Ist diese Hürde genommen, prüft der Ausschuss, ob der Antrag frist- und formgerecht (spätestens einen Monat vorher) eingegangen ist und ob er eine schlüssige Begründung enthält.
Als nächstes bündeln die Mitglieder des Ausschusses die Anträge nach Inhalten, etwa Satzungsfragen zu Satzungsfragen und Fragen der Verbandsordnungen zu dem jeweiligen Betreff. Am Ende kann dann stehen: "Die Antragskommission empfiehlt die Annahme des Antrages", eventuell mit dem Zusatz "in der…Formulierung" oder, wenn es schlecht läuft "die Ablehnung".
Sechs Mann mit Kompetenz und Erfahrung
Wie lange dauert es dann noch? Bis etwa 15.30 Uhr. "Bis dahin werden wir es locker geschafft haben", sagt Verbandsjustiziar Hans-Joachim Jungbluth, Oberstleutnant d.R. und Rechtsanwalt in Offenbach. Seine Zuversicht schöpft er aus der schon lange währenden Zusammenarbeit der fünf Mitglieder und ihrer Verbandserfahrung. Furch und Jungbluth arbeiten seit der Bundesdelegiertenversammlung 1996 in Würzburg zusammen: Damals wurde Furch zum Vizepräsidenten für Verbandspolitik gewählt und Jungbluth war zum ersten Mal Versammlungsleiter. Diese Funktion hatte er seitdem bei allen Bundesdelegiertenversammlungen inne.
Auch die anderen Mitglieder der Antragskommission sind erfahren in Fragen von Verbandssatzung und Vereinsrecht: Rainer Kern ist der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Jörg Peter, Stefan Niedergesäß und Gunther Scharf sind Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes, der letzten Revisions- und Berufungsinstanz in Schiedsverfahren.
12 Uhr: Prüfen, prüfen, prüfen
Die Mitglieder des Ausschusses sind gut in der Zeit. Jeder Antrag wird darauf geprüft, ob die BDV überhaupt zuständig ist. Das kann nicht immer bejaht werden, so dass der jeweilige Antrag zwar später in die Versammlung eingebracht, aber nicht darüber abgestimmt wird, weil schlicht und ergreifend nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei manchen Anträgen liegt die Zuständigkeit bei der Landesgruppe oder beim Erweiterten Präsidium.
Experten unter sich
Fachkundiger Rechtsverstand und Hintergrundwissen aus dem Vereinsrecht sind gefragt. Immer mit Blick auf die Satzung wird jeder einzelne Antrag unter die Lupe genommen. Auch wenn eine Sachdiskussion entsteht, ist es allen Beteiligten wichtig, beim Ergebnis zu einem Konsens zu kommen.
Grünes Licht für Antrag Nummer 1
Der Antrag auf Änderung des Artikels 10 der Satzung, der beinhaltet, wie sich das Präsidium zusammensetzt, hat alle formellen Voraussetzungen erfüllt und wird somit der BDV morgen zur Abstimmung vorgelegt. Speziell geht es darum, dem künftigen Präsidenten einen zweiten Stellvertreter zur Seite zu stellen. Als Begründung des Antrags wurde die terminliche Belastung der Mandatsträger aufgeführt, die in den vergangenen Jahren immer mehr gestiegen ist. Nach kurzer Verschnaufpause wird ab 14 Uhr weitergetagt.
Nach der Sitzung der Antragskommission geht es mit der Präsidiumssitzung weiter. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Bild oben:
Tagung der Antragskommission (v.l.n.r.):
Jörg Furch, Vizepräsident für Verbandsangelegenheiten,
Rainer Kern, Vorsitzender des Rechtsausschusses,
Stefan Niedergesäß, Jörg Peter und
Verbandsjustiziar Hans-Joachim Jungbluth.
Bild unten:
Im Hotel Van der Falk am
Berliner Ring findet die 18. BDV statt.
(Fotos: ts)