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Bundestag beschließt Sicherheitsüberprüfung für Reservisten




Symbolbild. Der Militärische Abschirmdienst kann in Zukunft genauer hinsehen. Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag die Rechtsgrundlage für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung beschlossen.

Foto: Mohammad Metri via unsplash.com

Der Bundestag hat eine Ergänzung des Soldatengesetzes beschlossen. Demnach wird in das Gesetz eine Regelung eingefügt, um eine intensivere Sicherheitsüberprüfung für Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr vornehmen zu können. Zudem wird im Reservistengesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, um für Reservistinnen und Reservisten, die zu einer Dienstleistung bestimmt sind oder dazu herangezogen werden sollen, eine einfache Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu können. Die Regelung soll nur auf jene Reservistinnen und Reservisten angewendet werden, bei denen ein nicht nur geringfügiger Reservistendienst nach dem Soldatengesetz in Betracht kommt. Für eine Dienstliche Veranstaltung (DVag) ist also keine Überprüfung erforderlich, teilte das BMVg auf Nachfrage mit.

Details und Drucksachen hier einsehen

Verbandspräsident Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB sagte im Parlament in seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter, die Ergänzung im Gesetz sei „sinnvoll, weil Soldatinnen und Soldaten in bestimmten Aufgabenbereichen sehr sensible Tätigkeiten ausüben. Sie setzen sich großen Gefahren aus, aber sie haben auch sehr intensive Erkenntnisse, Fähigkeiten oder sind vernetzt mit anderen Militärs.“ Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung helfe nicht nur, diejenigen herauszufinden, die den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben, sondern diene auch als Schutz, etwa wenn Bundeswehrangehörige in Abhängigkeitsverhältnisse von ausländischen Diensten geraten.

Während die einfache Sicherheitsüberprüfung für alle Soldatinnen und Soldaten obligatorisch ist, gilt das für Reservistendienstleistende nicht. Sensburg betonte, dass es hier keine Sonderbehandlung für Reservistinnen und Reservisten geben sollte. Aber: Praktikabel muss es sein. „Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung für Reservistinnen und Reservisten ist dies nicht vor jeder Reservistendienstleistung noch einmal neu durchzuführen. Wir haben Reservisten, die üben vier Mal im Jahr.“ Konkret heißt das also: Wer einmal überprüft ist, wird dann erst wieder – je nach Rechtslage – nach fünf oder zehn Jahren noch einmal durchgecheckt. „Alle Soldatinnen und Soldaten, mit denen ich gesprochen habe, haben da keine Angst vor, ganz im Gegenteil.“

BAMAD entsprechend stärken

In diesem Zusammenhang forderte Sensburg, selbst Oberstleutnant d.R., das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) entsprechend auszustatten – materiell, finanziell und personell. „Denn auf das BAMAD kommen erhebliche Aufgaben zu, die auch intensiv geleistet werden sollen und deswegen würde ich mir wünschen, dass wir ihn in den nächsten Monaten, bis die Arbeit im Jahr 2022 aufgenommen werden kann, auch dementsprechend ertüchtigen mit Personal, dass diese Aufgaben auch wahrnehmen kann.“

Die Forderung nach einer Sicherheitsüberprüfung hatte die Wehrbeauftragte Eva Högl seinerzeit bei der Auftaktveranstaltung zur Kampagne „Reserve und Demokratie“ betont. „Wenn so ein verantwortungsvoller Dienst geleistet wird, müssen wir sicher sein können, dass die Menschen mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“ Es müsse aber klare Kriterien geben und keine Kultur des Diffamierens. „Mir ist wichtig, dass das nicht in einem grauen Bereich bleibt“, sagte sie – hier nachlesen.

Lesetipp: Kein Denunziantentum, aber ein waches Auge

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