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Covid-19: Die Bundeswehr überprüft eine Impf-Pflicht




Symbolbild.

Foto: Daniel Schludi via unsplash.com

Hier unterstützte die RK Siegburg beim Testlauf: das Impfzentrum in Sankt Augustin.

Foto: Olaf Kortenhoff

coronaviruscovid-19impfung

Eine Tafel Schokolade als Dankeschön klingt trivial. Aber noch mehr als über Schokolade freuten sich die Mitglieder der Reservistenkameradschaft (RK) Siegburg darüber, dass sie nützliche Informationen und Hinweise geben konnten. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen erprobten sie das Impfzentrum in St. Augustin. Ein Mitglied der RK nahm sogar eine 150 Kilometer lange Anreise auf sich, um bei dem Testlauf mit dabei zu sein. Die Motivation war hoch. „Den Kameraden ging es darum, zu helfen und zu zeigen, dass sie schnell reagieren und unterstützen können“, sagte RK-Vorsitzender Olaf Kortenhoff. Die Reservisten durchliefen die Stationen vom Fiebermessen bis zum simulierten Pieks für die Impfung und gaben wertvolle Tipps und Verbesserungsvorschläge an die Betreiber des Impfzentrums. So lieferten die Reservisten einen kleinen Baustein zum Gelingen der groß angelegten Impfkampagne.

Ein weiteres Element lieferte am Dreikönigstag die EU-Kommission. Mit dem Impfstoff es Herstellers Moderna stehen nun neben dem bereits zugelassenem Impfstoff von Pfizer/Biontech nun in den nächsten Wochen und Monaten weitere wichtige Dosen gegen das Coronavirus zur Verfügung. Die Bundeswehr spielt bei der Impfkampagne eine entscheidende Rolle. Neben der Amtshilfe beim Impfen der Bevölkerung muss die Bundeswehr gleichzeitig die eigenen Soldatinnen und Soldaten vor dem Coronavirus schützen. Welche Überlegungen es im Verteidigungsminsterium zum Impfen der Soldatinnen und Soldaten gibt, hat das Presse und Informationszentrum des Kommandos Sanitätsdienstes auf Anfrage der loyal beantwortet.

Wird die Bundeswehr über eigene Impfkontingente verfügen?

Ziel ist es, in Abstimmung mit dem Lagezentrum Corona/Führung Streitkräfte Sanitätsdienst im Bundesministerium der Verteidigung eine ausreichende Impfstoffmengen für die Bundeswehr zu erhalten, um alle militärischen und zivilen Angehörigen impfen zu können. Aktuell ist allerdings noch kein eigenes Impfstoffkontingent für die Bundeswehr vorgesehen. Dies wurde allerdings in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium (Zuständigkeit für die Bundespolizei) gegenüber dem Gesundheitsministerium gefordert. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht allerdings noch aus.

Gibt es einen Plan, wie eine Impfung von Soldaten umgesetzt werden soll? Werden dabei eventuell Soldatinnen oder Soldaten im Auslandseinsatz bevorzugt?

Sofern die Bundeswehr mit einem eigenen Impfstoffkontingent bedacht wird, um alle Angehörigen impfen zu können, wird es eine großflächige Impfaktion in der Bundeswehr geben. Eine Priorisierung von Dienststellen wird es dabei nicht geben. Es wird allerdings eine Priorisierung der Impfkategorien in Analogie zum zivilen Bereich, basierend auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geben. Demnach werden zunächst Risikopatienten (Kategorie 1), Personal in der Patientenversorgung (Kategorie 2) und Helfende Hände sowie für Einsätze vorgesehenes Personal (Kategorie 3) geimpft werden; in weiterer Folge dann die übrigen Angehörigen der Bundeswehr.

Medien berichten darüber, dass das Verteidigungsministerium eine Impfpflicht für die Streitkräfte überprüft. Das Ärzteblatt berichtet darüber, dass der zuständige Generalarzt eine entsprechende Empfehlung abgegeben habe. Wird es eine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus für Soldatinnen und Soldaten geben?

Aktuell gibt es keine Pflicht für Soldatinnen und Soldaten zu einer Impfung gegen SARS-CoV2. Laufende Prüfungen darüber können wir aber bestätigen.

Auf welcher Grundlage findet die Überprüfung einer Impfpflicht für die Soldatinnen und Soldaten statt? Was bedeutet das für Reservistendienstleistende?

Hintergrund der Prüfung ist die für Impf- und Prophylaxemaßnahmen vor einigen Jahren bei der Bundeswehr eingeführte sogenannte Duldungspflicht. Die bedeutet, dass Soldatinnen und Soldaten zu Impfungen verpflichtet sind, deren Anwendung von den einschlägigen Fachgesellschaften zur Vermeidung von bestimmten Infektionserkrankungen empfohlen wird. Sie hat ihre Grundlage im Soldatengesetz. Alle Soldatinnen und Soldaten einschließlich Reservedienstleistende und Zivilbedienstete der Bundeswehr im Status Soldatin beziehungsweise Soldat haben alle angewiesenen Impf- und Prophylaxemaßnahmen zu dulden, sofern keine individuelle medizinische Kontraindikation vorliegt.

Die neuen Impfstoffe gegen SARS-CoV 2 werden in Deutschland zwar schnell, aber nicht weniger gründlich zugelassen als andere eingeführte Impfstoffe. Um diese Sicherheit zu erreichen, wurde in Deutschland bewusst auf das Verfahren der Notfallzulassung verzichtet. So erfüllen die SARS-CoV2-Impfstoffe alle Voraussetzungen der Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit. Aus diesen Gründen wird aktuell eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen wird.

Erfolgt auch im Bundesinnenministerium eine Überprüfung, die Impfung gegen das Coronavirus für Polizistinnen und Polizisten verpflichtend zu machen?

Eine Verpflichtung für Beamtinnen und Beamte, sich auf Weisung des Dienstherrn gegen das Coronavirus impfen zu lassen, ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Gesetzesänderungen, die eine solche Impflicht für Beamtinnen und Beamte ermöglichen würden, sind nicht geplant.

Warum ist die Immunisierung für die Streitkräfte besonders wichtig?

Sie hat sich insbesondere bei den Immunisierungen der Einsatzkontingente bewährt. Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen. Impfungen in der Bundeswehr zielen immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab, weshalb die Duldungspflicht ein wichtiges Instrument ist, um die notwendigen Impfraten für eine Herdenimmunität zu erreichen.

Wie hoch ist der Bedarf an Impfdosen für die Bundeswehr?

Der ermittelte Bedarf für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung umfasst für eine erste Impfwelle einen Umfang von 85.000 Personen, d.h. 170.000 Impfdosen.

Welche Rolle spielt die Bundeswehr bei den Impfungen gegen das Coronavirus in der Bevölkerung?

Die Bundeswehr kann die nationale Impfkampagne grundsätzlich mit unterschiedlichen Fähigkeitsbausteinen im Rahmen der Amtshilfe unterstützen. Derzeit sind 43 Hilfsleistungsanträge zur Errichtung von Impfzentren und Lagerung von Impfstoffen ziviler Antragsteller mit 1.322 Soldatinnen und Soldaten gebilligt.

Die Bundeswehr betreibt aktuell sechs Impfstofflager. 25 Impfzentren werden entweder infrastrukturell unterstützt oder durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr betrieben. Zusätzlich sollen mobile Impfteams aufgestellt und eine zentrale Lagerung von Impfstoffen in einer Bundeswehr-Liegenschaft vorbereitet werden. Die Bundeswehr bereitet sich auf weitere Unterstützungsleistung vor und wird entsprechende koordinierte Anträge der Bundesländer prüfen und wann immer möglich unterstützen.

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