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FDP will Versorgung Hinterbliebener verbessern




In einem Gastbeitrag stellt der FDP-Bundestagsabgeordnete Joachim Spatz die Situation von nicht verheirateten Lebenspartnern mit gemeinsamen Kindern dar, wenn ein Soldat in einem Auslandseinsatz ums Leben kommt. Er schreibt:

"Im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht der Politik gegenüber den Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Angehörigen wurde einer speziellen Problemstellung bislang zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In ihrem wertvollen Engagement für Frieden und Sicherheit in der Welt haben Soldaten ihr Leben gelassen, bei denen es noch nicht zur Eheschließung oder zu einer eingetragenen Partnerschaft mit einem anderen Elternteil von gemeinsamen Kindern kam. Zwar greifen in diesen Fällen Unterstützungsleistungen für das betroffene Kind – Einmalzahlung im Sinne der Unfallentschädigung, Rente aus der Beschädigtenversorgung in den ersten drei Jahren des gemeinsamen Kindes, Halbwaisenrente für das Kind -, diese reichen für die Versorgung des hinterbliebenen Partners aber in der Regel nicht aus.

Gemeinsam mit dem Bundesminister der Verteidigung hat sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, in dieser Problemstellung auf doppeltem Wege eine Lösung herbeizuführen:

Zum einen wurde dafür gesorgt, dass die Aufklärungsarbeit sowohl im Vorfeld als auch während eines Auslandseinsatzes verbessert wurde. In der Broschüre "Wichtige Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen" wird zukünftig mit Hilfe eines Extra-Abschnitts "Absicherung und Versorgung von Hinterbliebenen in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften" sowohl die eigenverantwortlichen Möglichkeiten beziehungsweise die Notwendigkeit der individuellen Absicherung erläutert, als auch die versorgungsrechtlichen Bestimmungen seitens des Dienstherren dargelegt, um den eigenen Handlungsbedarf und die Möglichkeiten der Soldaten zu verdeutlichen.

Zum anderen wird der Fürsorgepflicht der militärischen Führung gegenüber den Soldaten dadurch Rechnung getragen, dass jeder Soldat, der im Auslandseinsatz von der Schwangerschaft (auch) seiner nicht-ehelichen Partnerin erfährt, künftig aktiv darauf hingewiesen wird, dass er einen Sonderurlaub beantragen und die Heimreise antreten kann. Eine entsprechende Aufnahme in die Ausbildung der Truppenführer sorgt dafür, dass die betroffenen Soldaten im Einsatz nicht nur vom Zufall oder eventueller eigener Kenntnis diesbezüglich abhängig sind.

Für bereits eingetretene Fälle setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, dass die Hinterbliebenen nichtehelicher Partner künftig eine verbesserte finanzielle Unterstützung über die "Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee" – Härtefall-Stiftung – erhalten."


Joachim Spatz ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages,
stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Sicherheitspolitik
und europapolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Bild oben: Joachim Spatz
(Fotoquelle: Büro Spatz,
copyright: de Selliers).

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