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Reservisten werden bis zum 65. Lebensjahr gebraucht




Das wird viele Reservisten freuen, die sich für eine Mitarbeit in den neuen Regionalen Sicherungs- und Unterstützungseinheiten interessieren: Ein Engagement in den bundesweit geplanten 27 RSU-Einheiten der Bundeswehr ist bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Vor allem für Mannschaftsdienstgrade eine deutliche Verbesserung, denn in der Vergangenheit war mit der Vollendung des 45. Lebensjahres Schluss mit dem Reservistendienst.

Die Bundeswehr hat nun ein umfangreiches Konzept zu den Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften (RSUKr) erarbeitet – zuständig dafür ist die Streitkräftebasis, denn ihr unterstehen die Landeskommandos. In dem Papier werden viele offene Fragen beantwortet, die interessierte Reservisten immer wieder stellen:

Altersgrenze für alle: 65. Lebensjahr
Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere können nun bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres freiwillig Wehrdienst in den RSUKr der Bundeswehr leisten und sich über ihr zuständiges Landeskommando beordern lassen.

Kündigungsschutz
Alle Reservisten genießen Kündigungsschutz nach den Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes, wenn sie zum Beispiel im Katastrophenfall zu einem Reservedienst – bisher nannte sich das Wehrübung – eingezogen werden. Einer expliziten Einwilligung des Arbeitgebers bedarf es laut Bundeswehr nicht. "Die Heranziehung ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich – Ausnahme: Zeiträume von mehr als drei Monaten", so die zuständige Streitkräftebasis. Die Truppe rät jedoch: "Unabhängig davon sollte vor jeder Heranziehung eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgen". So könne arbeitsrechtlicher Ärger im Vorfeld ausgeschlossen werden.

Auch Ungediente sind gefragt
Eine weitere gute Nachricht gibt es für Ungediente. Auch sie können sich für eine Beorderung in den RSUKr melden. Sie erhalten dann eine lehrgangsgebundene militärische Basis- und Laufbahnausbildung. Eine Beorderung mit einem vorläufig höheren Dienstgrad ist in den RSUKr jedoch nach derzeitiger Lage nicht vorgesehen.

Truppenarzt entscheidet über Einsatzfähigkeit
Voraussetzung für alle Reservisten in den RSUKr ist die gesundheitliche Eignung, also die körperliche Leistungsfähigkeit für die Teilnahme am Außendienst einschließlich der Schießausbildung. Diese Eignung wird vom zuständigen Truppenarzt festgestellt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder militärisch nutzbare Spezialkenntnisse sind vorteilhaft, aber nicht unbedingt erforderlich.

Aufgaben der RSU-Kräfte
Die 15 Landeskommandos stellen RSU-Einheiten in Kompaniestärke auf. Am 15. Juni wurde in Bremen bereits die erste RSU-Kompanie in Dienst gestellt – wir berichteten. Zu den Aufgaben gehören der Heimatschutz, Wach- und Sicherungsaufgaben zum Schutz von militärischen Anlagen und Einrichtungen, die Katastrophenhilfe gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes sowie sonstige Unterstützungsaufgaben für den Patenverband und das Landeskommando. Auch der Kernauftrag des Reservistenverbandes spiegelt sich wider: Die Funktion als zivil-militärische Mittler für die Bundeswehr in der Gesellschaft und als regionale Multiplikatoren ist wichtiger Auftrag der RSUKr im Frieden. Des Weiteren sollen die Reservisten zum Beispiel auch bei der Personalwerbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Veranstaltungen mitwirken. Um dieses Aufgabenspektrum abdecken zu können, sind pro Jahr etwa fünf bis zehn Ausbildungstage vorgesehen. Dazu werden die Reservisten meist am Wochenende zugezogen – entweder als Reservistendienstleistende oder während einer sogenannten dienstlichen Veranstaltung (DVag). Der Lohn des Engagements: Lehrgangsmöglichkeiten, die auch zivil verwertbar sein sollen, Beförderungen sowie die Einbindung in einen aktiven Truppenverband der Bundeswehr, der als Patenverband der RSU-Einheit fungiert.


Detlef Struckhof

Archivbild oben: Angetretene Reservisten
(Foto: Sebastian Reuter).

Bild unten: In Bremen wurde am 15. Juni 2012 die erste RSU-Kompanie
der Bundeswehr in Dienst gestellt (Foto: Detlef Struckhof).

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