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Die Grundwehrdienstleistenden, die am 1. Juli ihren Dienst bei der Bundeswehr antreten, sind noch W 9er. Ob das jeder weiß, der am Donnerstag Richtung Kaserne aufbricht?

"Die Rechtslage ist immer noch der Status Quo", heißt es aus dem Bundesrat. Dort liegt der Gesetzentwurf des Bundestages vom 18. Juni dieses Jahres vor. "Er ist uns zugeleitet worden, als nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz", sagt Jost Hübner, Pressereferent beim Bundesrat.

Presseagenturen melden am heutigen Montag, dass es ein Gutachten gibt, wonach das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Grund: In dem Gesetz wurde festgeschrieben, dass es die Option eines freiwillig längeren Zivildienstes geben soll. Daraus ergebe sich die Zustimmungsbedürftigkeit, so das Gutachten, auf das sich das Wochenmagazin Focus beruft.

Der Bundesrat tagt erst wieder am 9. Juli, also neun Tage nach Einberufung der Grundwehrdienstleistenden. Dort kann nun ein Bundesland den Antrag stellen, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen wird, weil es aufgrund des Gutachtens zustimmungsbedürftig ist. Es kann jedoch auch vom Bundesrat einfach durchgewinkt werden, weil der Bundesrat anderer Ansicht ist, als es die Gutachter sind. Anschließend müsste der Bundespräsident prüfen, ob das Gesetz alle Bedingungen für eine Ausfertigung mit seiner Unterschrift erfüllt. Sollte der Bundespräsident unterschreiben, könnte das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

Es gibt also aufgrund der neuen Situation viele Möglichkeiten, um die jungen Rekruten vom 1. Juli dieses Jahres im Unklaren zu lassen und zu verunsichern. Dies kostet der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels gerade aus. Er sagte dem Magazin Focus: "Aufgrund des Gutachtens ist die Bundesregierung noch nicht über die Hürde. Es gibt noch eine Möglichkeit, den Unsinn dieses Wehrdienstpraktikums zu vermeiden."

Damit wäre den Rekruten nicht gedient. Sie benötigen Planungssicherheit für die nächsten sechs oder neun Monate. Denn sie wollen wissen: Können sie im Anschluss an ihren Wehrdienst eine Ausbildung oder ein Studium beginnen? Können sie sich auf freie Arbeitsplätze bewerben? Wann kann der bisherige Arbeitgeber wieder mit der Arbeitskraft rechnen? Diese einfache Antwort ist die Politik den Wehrpflichtigen schuldig: Und zwar jetzt!

Detlef Struckhof

Bild: Ein Grundwehrdienstleistender in
der Ausbildung (Foto: Archiv VdRBw)

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