Verband unterstützt Revision des Bundesmeldegesetzes
Bereits vor Abstimmung über das Meldegesetz Ende Juni im Bundestag nahmen der Präsident des Reservistenverbandes, Roderich Kiesewetter MdB, und sein Stellvertreter, Rainer Erdel MdB, eine klare Position ein und wehrten sich gegen den Änderungsentwurf zum neuen Bundesmeldegesetz.
"Wir freuen uns über die aktuellen Entwicklungen und unterstützen diese. Der neue Gesetzesentwurf wäre auch der Lebenswelt der aktiven Soldaten nicht gerecht geworden", sagt Kiesewetter. "Die Neuausrichtung der Bundeswehr wird die Welle der Versetzungen noch weiter verstärken. Immer mehr Soldaten werden zwischen ihrem Dienst- und ihrem Wohnort pendeln. Dass sich die Bundeswehr zu einer Pendlerarmee entwickelt, muss sich auch in den Gesetzen widerspiegeln."
"Die Neuregelung bringt eine Reihe von Nachteilen mit sich. Offensichtlich steht hier das Wohl der Kommunen im Zentrum des Interesses und nicht der einzelnen Betroffenen", kritisiert Kiesewetter.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Melderecht hatte noch eine Befreiung der Berufs- und Zeitsoldaten von der Meldepflicht vorgesehen, wenn sie am Dienstort in der Gemeinschaftsunterkunft oder einer anderen dienstlich bereit gestellten Unterkunft wohnen.
Die abgeänderte und schließlich beschlossene Version in § 27 Abs. 1 Nr. 5 BMG sieht zur Fortentwicklung des Meldewesens weiterhin eine Meldepflicht für unverheiratete Soldaten vor. Betroffene Soldaten, die aus Rücksicht auf Familie und Kinder regelmäßig pendeln, müssten ihren ersten Wohnsitz an ihrem Dienstort anmelden, wenn sie dort länger als sechs Monate stationiert sind.
(red)
Bild oben:
Roderich Kiesewetter MdB
spricht im Deutschen Bundestag.
(Foto: CDU/CSU-Fraktion)