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Wettbewerb und Angebot für Rettungsschwimmer




Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Bundeswehrverband (DBwV) und der Reservistenverband schreiben erneut den Wettbewerb "Schwimmen und Retten" aus. Gewertet werden in einem Punktsystem jeweils die Zahl der abgenommenen, beziehungsweise vorhandenen Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen in Bundeswehreinheiten und Reservistenkameradschaften (RK).

Das heißt: Wer im Jahr 2017 einen Kurs "Rettungsschwimmen" erfolgreich absolviert hat, hat schon alle Voraussetzungen erfüllt, um am Wettbewerb teilzunehmen. Sollten auch andere Kameraden der RK teilgenommen haben, ist man schon halb auf dem Weg zum Siegertreppchen. Meldeschluss für „Schwimmen und Retten“ ist der 31. März. Unterlagen und weitere Informationen stellt die DLRG hier zur Verfügung. Mit etwas Glück gibt es dann eine Einladung zur Siegerehrung nach Warnemünde und einen kleinen Beitrag für die RK-Kasse.

Neugierig geworden?
Einfach am Wettbewerb für 2018 teilnehmen! Dazu möglichst viele Kameraden der RK animieren und für den nächsten Kurs der DLRG oder des Reservistenverbands anmelden. Es ist auch möglich, einen eigenen Kurs zu organisieren. Reservisten, die bereit sind, das Kleiderschwimmen in der IGF/KLF-Ausbildung zu unterstützen, können das Angebot des Sachgebiets "Militärische Ausbildung" des Reservistenverbands in Anspruch nehmen und sich die Kursgebühren bezahlen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung übernommen werden. Fragen dazu werden vom Sachgebiet Militärische Ausbildung per E-Mail an MilAusb@reservistenverband.de beantwortet.

(red)

Symbolbild oben:
Am 31. März endet die Bewerbungsfrist
für den Preis "Schwimmen und Retten".
(Foto: Sören Peters)

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