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Zusätzliches Heimatschutzregiment wird in Niedersachsen aufgestellt




Symbolbild. Angetretene Reservisten bei der Umbenennung des Landesregiments Bayern in Heimatschutzregiment 1.

Foto: Bundeswehr/Sauer

heimatschutz

Die Bundeswehr stärkt ihre territorialen Strukturen und stellt ein zusätzliches Heimatschutzregiment auf. Die ursprünglichen Planungen hatten fünf Regimenter in Berlin, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Nun kommt ein sechstes hinzu, das in Niedersachsen am Standort Nienburg bis 2025 aufgestellt werden soll.

„Mit der konsequenten Ausrichtung der Streitkräfte auf Aufgaben im Zusammenhang mit der Kernaufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung nimmt der Heimatschutz eine stärkere Rolle ein. Dies verlangt strukturelle Anpassungen zur Stärkung der nationalen Widerstandsfähigkeit. Die russische Aggression in der Ukraine verdeutlicht die Notwendigkeit einer konsequenten Weiterentwicklung des Heimatschutzes und die Stärkung der territorialen Strukturen“, teilt das Verteidigungsministerium mit. „Die Erfahrungen aus den letzten Großübungen alliierter Streitkräfte, Erkenntnisse aus dem Ukrainekrieg und die Auswertungen der aktuellen NATO-Planungen haben zu einer Neubewertung des Nord-/Nordwestdeutschen Raumes geführt.“

Zusätzlicher Bedarf für Heimatschutzkräfte ergebe sich folglich für den Raum Niedersachsen, um die Aufnahme von militärischen Kräften, insbesondere aus Übersee und mögliche Ausbildungs-, Übungs- und Bereitstellungsräume („Drehscheibe Deutschland“) im Rahmen der Wahrnehmung militärischer Aufgaben lagegerecht sichern zu können. „Die Aufstellung des sechsten Heimatschutzregimentes in Niedersachsen wird der Entwicklung und der militärstrategischen Bedeutung des Nord-/Nordwestdeutschen Raumes gerecht und trägt damit zum Schutz der Heimat als Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und Widerstandsfähigkeit unseres Landes gegenüber Krisen und Katastrophen insgesamt bei“, schreibt das Ministerium.

Hintergrund

Kernauftrag der Heimatschutzkräfte sind beispielsweise der Schutz und Verteidigung verteidigungswichtiger Infrastruktur und der Erhalt der Operationsfreiheit für militärische Operationen im Bündnisrahmen vor dem Hintergrund des gesamten Bedrohungsspektrums in Deutschland.

Damit einher geht die künftige Befähigung der zuständigen Landeskommandos, überregionale militärische Aufgaben im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung wahrzunehmen und Kräfte nach taktischen Erfordernissen, auch über Ländergrenzen hinweg, einzusetzen und zu führen.

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