Am 06. Juni hat der Bundestag das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind im beigefügten Merkblatt zusammengefasst. Diese gelten für alle Reservisten, egal ob beordert oder nicht, die eine Reservedienstleistung durchführen.
Bitte auch beachten, dass ab 01.01.2020 ein neues Antragsformular zu nutzen ist.