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Tragen der Uniform der Bw außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses




  • A2_1300_0_0_2 Die Reserve mit Stand vom September 2018
  • 2009-04-29 Regelung LKdo NI zur UTE
  • Weisung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses im VdRBw vom 16.12.2008
  • Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses (Uniformverordnung – UnifV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mail möchte ich an die Bedingungen erinnern, wann und bei welchen Anlässen die Uniform der Bundeswehr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses getragen werden darf.
Ich bitte alle Mitglieder, insbesondere die Vorstände, sich an die Vorgaben zu halten und eventuelle Verstöße bei den betroffenen Reservisten anzusprechen und auf etwaige Konsequenzen hinzuweisen.
Ein Verstoß gegen die Uniformbestimmungen kann für den Einzelnen den Entzug der allgemeinen Uniformtrageerlaubnis (allg. UTE) und für die Gliederung die Aussetzung zur Genehmigung, Verbandsveranstaltungen mit UTE durchzuführen, zur Folge haben.

8.28.1 Allgemeines
Zur Ausführung der Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses (UnifV BGBl. 2008 I S.778) wird bestimmt:
Früheren Soldatinnen und Soldaten der Bw kann nach Maßgabe der UnifV genehmigt werden, die Uniform des Uniformträgerbereichs, dem sie zuletzt angehört haben, auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses bei
• besonderen Anlässen,
• unter bestimmten Voraussetzungen und
• mit einer besonderen Kennzeichnung
zu tragen.

8.28.2 Anlässe
Anlässe nach § 3 der UnifV, bei denen Uniform getragen werden kann, sind insbesondere
• festliche Familienereignisse wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung (§ 3 Nr. 1 UnifV),
• Bestattungen einschließlich Trauerfeiern von Angehörigen, Kameradinnen und Kameraden (§ 3 Nr. 2 UnifV),
• festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 3 Nr. 3 UnifV),
• Veranstaltungen von Soldatinnen-, Soldaten-, Reservistinnen- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bw besteht (§ 3 Nr. 4 UnifV). Die Liste der begünstigten Vereinigungen ist im Internet eingestellt. Über die Aufnahme weiterer Vereinigungen in die Liste begünstige Vereinigungen entscheidet auf Antrag BMVg FüSK III 3 und
• andere repräsentative Veranstaltungen (wie z. B. Empfänge, Bälle und andere gesellige Veranstaltungen) oder im Interesse der Bw besonders förderungswürdige Veranstaltungen (§ 3 Nr. 5 UnifV), wie z. B. die Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. und Teilnahme am Tag der Bundeswehr.

Die Uniform darf im Inland bei den zuvor genannten Veranstaltungen auch auf dem unmittelbar zusammenhängenden Hin- und Rückweg getragen werden (§ 6 Abs. 2 Satz 2 UnifV).

Tragen der Uniform bei VVag des Reservistenverbandes:

Der VdRBw kann in seinem Bereich das Tragen der Uniform bei Verbandsveranstaltungen (VVag) erlauben, wenn vorher sichergestellt ist, dass die teilnehmenden Reservisten im Besitz der allgemeinen UTE sind. Die allgemeine UTE erteilt auf Antrag das LKdo. Sie gilt (Zusammenfassung):
1. für festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen etc.
2. Bestattungen von Angehörigen, Kameraden, etc.
3. festliche Veranstaltungen des Bundes, der Länder und Gemeinden,
4. Veranstaltungen von Soldatinnen- Soldaten-, Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bw besteht,

Der VdRBw kann daher das Tragen der Uniform für VVag erlauben, wenn
1. die Reservistin, der Reservist im Besitz der allgemeinen UTE ist und
2. die Veranstaltung gem. Bezug 2 vom Landesvorstand der jeweiligen Landes-gruppe zur VVag mit UTE erklärt wurde.

Der Vorstand der Landesgruppe legt ebenfalls fest, ob Dienstanzug oder Feldanzug zur jeweiligen VVag getragen werden darf.
Für die Untergliederungen des VdRBw bedeutet dies, dass Anträge über die jeweilige Kreisgeschäftsstelle dem Vorstand der Landesgruppe vorgelegt werden müssen. Die zur Genehmigung der UTE erforderlichen Unterlagen haben sich nicht geändert. Es ist lediglich keine namentliche Meldung der Teilnehmer vor der Veranstaltung mehr notwendig. Im Anschluss muss (gem. Bezug 2) die Teilnehmerliste jedoch der Kreisgeschäftsstelle vorgelegt werden. Hinweis: dieses Verfahren gilt nicht für Reservistenvereinigungen, die nicht im VdRBw organisiert sind; hier gilt weiterhin die Beantragung beim LKdo.
Die Regelungen für die Beantragung der allgemein gültigen UTE bleiben unberührt (Antrag an zuständiges LKdo).
Anträge zum Tragen der Uniform bei Teilnahme an Veranstaltungen des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ genehmigt nach wie vor nur das LKdo.

Bei Verstößen gegen die UnifB kann durch das LKdo die Erlaubnis zum Tragen entzogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ullrich Goede
Oberstleutnant d.R.
Organisationsleiter Geschäftsstelle Meppen

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