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Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen




Symbolbild: Sicherheit durch mehr Bürokratie kann auch hinderlich sein.

Bildautor: C. Willers

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (kurz BMI) hatte am 22.03.2021 unerwartete den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen vorgelegt. Das ist dann bereits der dritte Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes in nur einer Legislaturperiode.

Worum geht es? Um „Regelungen zur besseren Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung von Antragstellern und Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis um den legalen Waffenbesitz von Menschen mit einer psychischen Erkrankungen und von Extremisten möglichst zu verhindern“, so das BMI.

Bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sollen künftig das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt mit abgefragt werden. Ergänzend soll die Pflicht der Waffenbehörden, neben der örtlichen Polizeidienststelle des Betroffenen auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten fünf Jahre davor abzufragen, hinzukommen. Der Entwurf lässt die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe aus Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erkennen, die anlässlich des Anschlags von Hanau Optimierungsbedarf im Waffenrecht aufzeigten.

Die Verbände im Forum Waffenrecht äußern sich angesichts dieses Entwurfs kritisch. Der knappe Zeitplan des Verfahrens erlaubt kaum eine sachgerechte Befassung. Der Inhalt des Entwurfs als Gesetz lässt zudem schon jetzt erhebliche Praxisprobleme erkennen. Das wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Anstelle von mehr Sicherheit wird hier mehr Bürokratie aufgebaut und der wirksame Vollzug des bestehenden Waffenrechtes behindert.

 


 

Externe Links zum Thema:

Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums des Innern

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen

Stellungnahme der im Forum Waffenrecht (FWR) organisierten Verbände zum Referentenentwurf

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