Die Allgemeine Regelung A2-1300/0-0-2 „Die Reserve“ ist in vieler Hinsicht maßgebend. Für die RAG´n im VdRBw wird hier explizit aufgeführt, ob und wie der Schießbetrieb auf Schießanlagen der Bundeswehr stattfinden kann.
Die Nutzung der Schießanlagen in VVag steht unter dem Banner eines militärischen Interesses. Wann dieses besteht, ob Gäste teilnehmen können, welche Beschränkungen es gibt oder welche Kriterien zutreffen – all dies ist in „Die Reserve“ nachzulesen.
Im Zuge der wiederkehrenden Überprüfung wurde nun eine neue Version der A2-1300/0-0-2 publiziert. Das Kapitel 4.7, nebst der Anlage 8.27, verdient besonderes Augenmerk. Für RAG Verantwortliche und verantwortliche Aufsichtspersonen daher ein „muss“.
Eine Zusammenfassung des Kapitel 4.7 mit der Anlage 8.27 wurde veröffentlicht.