Bund und Länder haben die bestehenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April verlängert. Das heißt: Private Zusammenkünfte sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Ziel bleibt, auch in der nächsten Zeit Kontakte zu vermeiden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel verwies auf einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gilt dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.
Zudem soll die vereinbarte Notbremse in Ländern oder Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen konsequent umgesetzt werden.