Die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert.
Vor allem wegen der Ausbreitung von ansteckenderen Varianten des Coronavirus müssen deshalb auch Freizeit-Sportlerinnen und -Sportler damit weiter auf ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb verzichten. Die RAG Schießsport Vereine des VdRBw sind von dieser Regelung besonders betroffen.
Insgesamt aber ruht der Betrieb im gesamten Bereich des Verbandes. Keine Versammlungen die dringend nötig wären um wichtige Entscheidungen zu treffen. Keine Veranstaltungen wie zum Beispiel Wettkämpfe, Weiterbildungen, Seminare usw. Alles ist zur Zeit auf Eis gelegt. Wie es weitergeht? Keiner kann das Voraussagen. Was bleibt ist die Hoffnung auf die Eindämmung dieser Pandemie damit normales Leben wieder möglich wird. Wir alle können durch unser Verhalten dazu beitragen.