Berlin, 23.02.2021
(1) Der Wehrbeauftragte erstattet für das Kalenderjahr dem Bundestag einen schriftlichen Gesamtbericht (Jahresbericht).
Aufgrund dieser Grundlage im Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes – WBeauftrG) wurde auch in diesem Jahr über die Tätigkeit berichtet.
Er ist
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