Angesichts der angespannten Lage im Gesundheitssystem stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger die Frage, inwieweit die Bundeswehr unterstützen kann. Grundsätzlich lässt sich ein Einsatz der Bundeswehr im Innern nur rechtfertigen, wenn es das Grundgesetz ausdrücklich zulässt. Meistgenannt wird hier der Artikel 35, Amtshilfe. Weitere Ausführungen dazu finden sich hier.
Es gilt aktuell vor allem ein Aufruf an alle Reservistinnen und Reservisten im Zentralen Sanitätsdienst. Die Verteidigungsministerin erließ am 19.03.2020 einen Tagesbefehl.
Eine freiwillige Meldung von Reservistinnen und Reservisten ist möglich.
„Ministerin möchte weitere Reservisten zur Hilfe aufrufen“
[19.03.2020]