Training teilweise wieder möglich
Nach langer Pause begann für uns heute wieder der Schießbetrieb.
Mitte März wurden Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Schießstände geschlossen.
In der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung erlies das Land neue Rahmenbedingungen, so dass zumindest unter strengen Auflagen die Sportschützen jetzt wieder trainieren können.
Nach langer Pause begann für uns heute wieder der Schießbetrieb am Butterpatt.
Bei diesem ersten Training mussten sich die Schützen erst mit den Einschränkungen und Auflagen die das Hygiene-Konzept vorsieht, vertraut machen. Das Warten im Eingangsbereich und auf dem Parkplatz hatte unter Abstandswahrung zu erfolgen. Die Schießzeiten der beiden Standhälften begannen zeitversetzt, um Begegnungen beider Schützengruppen im Flur zu vermeiden und bereits beim Betreten der Anlage war die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Auch wenn bei manch einem Schützen die Gläser der Schutzbrille durch die Atmung mit Maske etwas beschlugen und man sich mehr auf die Hygienemaßnahmen als auf das Zielen konzentrierte: Einig waren sich alle darüber, dass zumindest die Aufnahme des Trainings als ein kleiner Schritt zurück in Richtung Normalität anzusehen ist.
Nachfolgend nun die gesamten Rahmenbedingungen unter denen der Schießbetrieb am Butterpatt wieder möglich ist. Alle Maßnahmen sind mit dem Ordnungsamt abgestimmt und müssen unbedingt eingehalten werden!
Grundlegendes
- Eine eigene Mund-Nase-Bedeckung ist zwingend mitzubringen. Ein Schießen ohne diese Bedeckung ist nicht zulässig.
- Bis auf Weiteres werden pro Standhälfte nur 5 Bahnen freigegeben (Freilassen von zwei Bahnen zwischen den Schützen; die gesperrten Bahnen sind gekennzeichnet). Je eine unterwiesene Aufsicht betreut eine Standhälfte.
- Es wird in Durchgängen von 45 Minuten geschossen. Hierbei wird von den Aufsichten eine Anwesenheitsliste/Kontaktliste mit den Namen aller teilnehmenden Schützen geführt.
- Es sind nur Schützen mit eigenen Waffen zum Schießen zugelassen. Die Herausgabe von Vereinswaffen und Vereinsmunition erfolgt bis auf Weiteres nicht. Waffen werden nicht untereinander getauscht.
- Demnach kann leider kein Schießen für Schießanfänger erfolgen.
- Gastschützen mit eigenen Waffen sind nicht zugelassen, solange noch Vereinsmitgliederwarten. Gastschützen ohne eigene Waffen fallen unter Punkt 4.
- Das Warten im Eingangsbereich und auf dem Parkplatz hat unter Abstandswahrung zu erfolgen. Es kann auch im PKW gewartet werden.
- Zuschauer sind nicht zugelassen. Die Tribünenbereiche sind demnach leer.
- Zum Abtrocknen der Hände nach dem Waschen werden Einwegpapierhandtücher bereitgestellt. Darüber hinaus werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.
Betreten und Verlassen des Schießstandes
- Die Schießzeiten der beiden Standhälften beginnen zeitversetzt, um Begegnungen beider Schützengruppen im Flur zu vermeiden.
- Die diensthabenden Aufsichten (keine anderen Schlüsselinhaber) schließen die Eingangstür zum Stand auf und lassen die wartenden Schützen auf den Stand. Die Eingangstür wird wieder abgeschlossen. Bereits in dieser Phase ist die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Nach jedem Durchgang wird der Stand von den Aufsichten aufgeschlossen. Die Schützen werden von den Aufsichten herausgeführt.
- Sobald alle Schützen des gerade beendeten Durchgangs im Außenbereich angelangt sind, werden unter Abstandswahrung von den Aufsichten die nächsten 5 Schützen herein gelassen und der Stand für den nächsten Durchgang wieder verschlossen.
- Der Notausgang im Tribünenbereich wird nicht als Eingang verwendet. Die Tür bleibt geschlossen.
Gemeinschafts-/Kantinenräume
Sämtliche Gemeinschafts-/Kantinenräume bleiben bis auf Weiteres verschlossen und deren Nutzung ist untersagt. Demnach erfolgt kein Kantinenbetrieb (Verkauf von Speisen und Getränken). Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken innerhalb des Schießstandes ist untersagt.
Im Bereich außerhalb des Standes könnt ihr selbst mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren.
Diese Regelungen orientieren sich an der NRW-Coronaschutzverordnung in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020_lesefassung_final_0.pdf) und an den „Übergangsregelungen bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Vereinen des Deutschen Schützenbundes“ vom 22. April 2020 (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Schiess-_und_Bogensport_in_Zeiten_der_Corona-Pandemie_DSB-Stellungnahme_2020-04-22.pdf).
Wir sind uns bewusst, dass die o. g. Regelungen zu massiven Einschränkungen führen. In der aktuellen Situation ist ein behördlich zulässiger Schießbetrieb nicht anders zu realisieren. Wir hoffen auf euer Verständnis und erwarten von jedem die exakte Einhaltung dieser Regeln.
Diese Regelungen sind nicht statisch, sondern werden den aktuellen Entwicklungen angepasst. Auch dies ist mit der Behörde abgestimmt.