Der Zutritt zu unseren Schießständen ist nur gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung NRW möglich.
Sollten für einzelne Schießstätten zusätzlich besondere Auflagen gelten, werden wir hier darüber informieren.
Anmeldung zu den Trainingsterminen über die bekannten Wege beim RAG Vorsitzenden.