DAS MAGAZIN

Monatlich informieren wir unsere Mitglieder mit der loyal über sicherheitspolitische Themen. Ab sofort können Mitglieder auch im Bereich Magazin die darin aufgeführten Artikel lesen!

Mehr dazu
DER VERBAND

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) hat mehr als 115.000 Mitglieder. Wir vertreten die Reservisten in allen militärischen Angelegenheiten.

Mehr dazu
MITGLIEDSCHAFT

Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft

Mehr dazu

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber


Aus der Truppe

Wie kann man sich für den Reservistendienst bei der Bundeswehr melden?

Die Karrierecenter der Bundeswehr stehen Ihnen als erste Ansprechstelle zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie hier. Zudem informieren die Feldwebel für Reservisten der Landeskommandos über die Möglichkeiten, sich in der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit zu engagieren.

Weiter können Sie hier Verwendungsmöglichkeiten einsehen. Dort können Sie sich entweder direkt auf eine Stelle bewerben oder ein Beratungsgespräch vereinbaren. Hilfreich ist es, wenn Sie bei der Meldung folgende Daten zur Hand haben: PK/PersNr., militärische und zivile Kompetenzen, Erreichbarkeit, Wohnanschrift und eine Aussage, ob eine Abkömmlichkeit seitens des Arbeitgebers zu erwarten ist.

Ich möchte mich freiwillig bei der Bundeswehr melden, was muss ich meinem Arbeitgeber sagen?
Der Arbeitgeber ist vorab über den geplanten Reservistendienst zu informieren. Der Arbeitnehmer muss sich schriftlich das Einverständnis seines Chefs/Vorgesetzten (Arbeitgeberbescheinigung) einholen, dass er für den geplanten Zeitraum freigestellt wird. Ein entsprechendes Formblatt gibt es hier. Wenn der Reservistendienst beendet ist, bekommt der Reservist eine Wehrdienstbescheinigung. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt?
In diesem Fall ist ein Reservistendienst nicht möglich. Das Prinzip der Freiwilligkeit setzt voraus, dass der Arbeitgeber einverstanden mit einer möglichen Freistellung sein muss. Für den Zeitraum des Reservistendienstes wird das Gehalt eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nicht weitergezahlt.

siehe dazu auch: Informationen für Arbeitgeber (PDF)

Weitere Informationen, wie Arbeitgeber zum Schutz der Heimat beitragen können, gibt es hier.

Wie komme ich als Reservist an mein Gehalt?
Dafür gibt es das Unterhaltssicherungsgesetz. Auf Antrag wird dem Reservisten, der eine Reservistendienstleistung absolviert hat, Verdienstausfall gezahlt. Als Selbstständiger und als Arbeitnehmer kann man entsprechende Anträge stellen. Mehr Informationen dazu und entsprechende Anträge gibt es hier.

Wie lange habe ich Zeit, einen Antrag auf Unterhaltssicherung zu stellen?
Für Reservistendienste endet das Antragsrecht mit Ablauf des sechsten Monats nach Beendigung des geleisteten Reservistendienstes.

Wie steht es um den Kündigungsschutz?
Während des freiwilligen Reservistendienstes besteht für die Dauer von sechs Wochen besonderer Kündigungsschutz (Paragraph 10 Arbeitsplatzschutzgesetz). Bei „besonderen Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern und Hilfeleistungen im Ausland“ gilt dieser Kündigungsschutz bis zu drei Monate (Paragraph 16, Absatz 3 und 5 Arbeitsplatzschutzgesetz in Verbindung mit Paragraph 63/63a Soldatengesetz). Das Recht zur Kündigung aus dringenden betrieblichen beziehungsweise wichtigen Gründen gilt jedoch weiterhin. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.

Ist ein Reservist während des Reservistendienstes krankenversichert und was ist mit den Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen?
Für die Dauer der Reservistendienstleistung übernimmt die Bundeswehr die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem haben Reservisten für die Dauer des Reservistendienstes – wie alle anderen Soldaten auch – Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die gesetzliche Krankenversicherung ruht für die Zeit des Reservistendienstes.

Wo übernachte ich während einer Übung, wenn der Standort nicht in der Nähe ist?
Die Bundeswehr gewährt für den Zeitraum der Übung eine Unterkunft, meistens in der Kaserne, in der der Reservist seinen Dienst leistet. Die Reisekosten dahin werden erstattet. In der Regel stellt die Bundeswehr für die An- und Rückreise einen Reisegutschein für die Deutsche Bahn aus.