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Aus den Ländern

Durchführung von Verbandsveranstaltungen in der Landesgruppe Rheinland-Pfalz




covid-19VVag

Verbandveranstaltungen innerhalb der Landesgruppe Rheinland-Pfalz unter Einhaltung der Allg. Schutzmaßnahmen ab sofort wieder möglich.

 

Aufgrund weiterer Lockerungsmaßnahmen der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Bezug auf die Covid-19-Pandemie, hat der Landesvorstand RP auf seiner Sitzung am späten Abend des 10.06.2020 beschlossen, die Durchführung von Verbandsveranstaltungen (VVag) innerhalb der Landesgruppe RP ab sofort, jedoch unter strikter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung sowie Hygienevorschriften, wieder zuzulassen.

Dies gilt insbesondere für interne Veranstaltungen wie z.B. RK-Abende, Sitzungen, Wahlen und den Schießsport.

Es wird darum gebeten, nur die Veranstaltungen durchzuführen, bei denen die Umsetzung der verordneten „Allgemeinen Schutzmaßnahmen“ möglich sind und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnten.

Beachten Sie grundsätzlich die jeweiligen Hygienekonzepte des Landes für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich, die Sie hier einsehen können.

Größere und öffentliche Veranstaltungen sollten gut bedacht und derzeit noch möglichst vermieden werden.

Auch wenn die Situation zwischenzeitlich etwas entspannter ist, befinden wir uns immer noch in einer Ausnahmesituation. Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten und melden Sie geplante Veranstaltung immer vorab der zuständigen Geschäftsstelle des Verbandes, damit diese ordnungsgemäß ins Verwaltungssystem eingetragen werden kann.

Halten Sie sich insbesondere an die Vorgaben zum Abstandsgebot (Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen), Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung), Personenbegrenzungen und Kontaktnachverfolgbarkeit.

Die Bereitstellung von Händedesinfektionsmittel für alle Teilnehmer sollte durch den Leitenden der Vag ermöglicht werden.

Derzeit sind Veranstaltungen im Freien bis 250 Personen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen unter Einhaltung der Allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Sind feste Plätze bei der Vag in geschlossenen Räumen vorhanden, entfällt die Maskenplicht am Platz, ansonsten ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 qm Fläche zu begrenzen.

Aufgrund der Auflage zur Kontaktnachverfolgbarkeit, ist derzeit bis auf weiteres neben der normalen Teilnehmerlistezusätzlich eine gesonderte Besucherliste  zu führen / zu verwenden. Jeder Teilnehmer muss seine Adresse und seine Telefonnummer in die gesonderte Liste eintragen. Wer die Daten nicht wie vorgeschrieben abgeben will, ist von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

Die gesonderte Besucherliste ist 4 Wochen lang aufzubewahren und anschließend zu vernichten.

Teilnehmer- und Besucherlisten müssen sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Leitenden an die jeweils zuständige Geschäftsstelle des Verbandes geschickt werden, um im Infektionsfall entsprechend den Vorgaben handeln zu können.

Schießsporttreibende Mitglieder werden zusätzlich gebeten, sich an die Vorgaben des Landesschießsportverantwortlichen zu halten.

Die aktuelle Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeVO) vom 4. Juni 2020 finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/9._CoBeLVO.pdf

Die Gültigkeit der 9. CoBeVO endet mit Ablauf des 23.06.2020.

Die jeweils aktuellste Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Hygienekonzepte des Landes RP, insbesondere für Veranstaltungen und Sport finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/


Für den Landesvorstand

Hans-Ulrich Täubert, Oberst d.R.

Landesvorsitzender

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