Handbuch für eVEWA ausgeliefert
Jeder Internetbeauftragte wird aufgrund eines Antrages die Freischaltung seiner Gliederung in eVEWA erhalten. Mit dem Zugangscode wird auch das Handbuch verteilt.
Die jeweiligen Landesinternet-Beauftragten haben nun die Aufgabe Schulungen zu organisieren und durchzuführen.
Eine gewisse Überbürokratisierung ist dem Verband dahingehend gelungen, dass alle Zugangsanträge durch den Landesinternet-Beauftragten abgezeichnet werden und die Teilnahme an den Schulungen gemeldet werden müssen, da sonst die Freischaltung zurückgenommen und der Zugang wieder gesperrt wird.
Dem Zeitgenossen verschließt sich derzeit der Sinn dieses Verfahren, und es kann nur angenommen werden, dass sowohl bei den ehrenamtlichen Landesinternet-Beauftragten als auch bei der hauptamtlichen Online-Redaktion noch zeitlich größerer Freiraum vermutet wird.
Vielleicht geschieht doch noch ein Wunder und es wird mit den Landesinternet-Beauftragten über ein praktikableres Verfahren gesprochen.
Auch ist mit diesem Handbuch die Weisung erteilt, dass Zugangsanträge für REDDOT nicht mehr bearbeitet und Probleme bereits geschalteter Seiten dann nicht mehr behoben werden. Das wäre auch im Sinne der Landesinternet-Beauftragten, wenn zugleich die eVEWA-Seiten sofort online geschaltet würden. Dies ist aber der Fa. Grün, so der Bundesgeschäftsführer, nicht möglich (?)
Das bedeutet, dass die Internetdarstellung des Verbandes ggf. bis zu 2 Monaten brach liegen oder garnicht mehr erreicht werden könnte.
Das soll uns aber weiter nicht beunruhigen, haben wir doch die Bundesseiten täglich frisch auf dem Tisch, sodass man die Gliederungssseiten im Bedarfsfall garnicht vermissen wird.
Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Elmar Jacques