Der Landesvorstand hat sich am vergangenen Wochenende mit den aktuellen Corona-Schutz-Verordnungen
des Landes befasst und nach weiterer Beratung die folgende Lockerung beschlossen:
Ab sofort können unsere Sportschützen (RAGen Schießsport) im Rahmen von VVag unter strenger Einhaltung
der Schutzmaßnahmen in der LaGrp RP wieder Schießsport betreiben, insbesondere zur Erbringung von
erforderlichen Schießnachweisen (Bedürfnis).
Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils mitbenutzten zivilen Schießstätten wieder geöffnet sind und neben
den Vorschriften des Landes auch die Vorgaben bzw. Hygienekonzepte der Schießstätten eingehalten werden.
Die RAG-Vorsitzenden werden gebeten, unbedingt etwaige Schießtermine vorab der zuständigen Geschäftsstelle
des Verbandes zu melden und als Verbandsveranstaltung (VVag) eintragen zu lassen.
Das Schießen auf StOSchAnl der Bundeswehr ist derzeit leider noch nicht möglich.
Link zur 17. CoBeLVO des Landes RP vom 5. März 2021: hier klicken