Änderungen bei der Durchführung von Schießen für Reservisten — Gesundheitsvorsorge beim Schießen
Wie bereits früher bekannt gegeben, sollen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes auch für die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit gelten. Aus aktuellem Anlass hat das Landeskommando Rheinland-Pfalz die neusten Informationen für die Teilnahme an Schießvorhaben zu den Themen Pflichtvorsorge und Arbeitsschutz im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit mitgeteilt.
Daraus ergeben sich die folgenden Veränderungen als Voraussetzungen für die Teilnahme an Schießvorhaben:
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Teilnahme an einer Vorsorgeuntersuchung „Lärm“:
Die Frist zur Teilnahme wurde aktuell um sechs Monate verlängert, so dass die Betriebsärztliche Untersuchung bis spätestens T.: 31.12.2017 absolviert sein muss. Die Detailregelungen zur Umsetzung befindet sich aktuell in der abschließenden Abstimmung.
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Tragen von Schießbrillen:
Gemäß Vorgabe Kdo SKB ist ab sofort bei allen Schießvorhaben eine Schießbrille zu tragen. Hierfür ist geplant, dass jeder Feldwebel Res einen Verfügungsbestand von 12 Schießbrillen „Revision“ erhält. Die Beschaffung geeigneter Schutzbrillen für Brillenträger befindet sich aktuell noch in der Prüfung.
Bild: AHennecke