Erweiterung der Ausbildungsinhalte beim Kleiderschwimmen
In Zusammenarbeit mit der DLRG Ortsgruppe Eppelborn e.V. führte die Landesgruppe Saarland das Kleiderschwimmen im Hellbergbad durch. Dafür wurden die Ausbildungsinhalte für die Teilnehmer erweitert. Ziel von OStGefr Baus und Hptm Ballof war es, das Schwimmen für die Teilnehmer interessanter zu gestalten und wichtige Anteile des Rettungsschwimmens sowie des Sanitätsdienstes in die Ausbildung zu integrieren. Zunächst wurden die geforderten Inhalte für die IGF/KLF Leistungen sowie für das DSA absolviert. Danach wurden verschiedene Aspekte des Rettungsschwimmens ausgebildet. Dazu lernten die Teilnehmer wie man eine Person im Wasser „abschleppt“ und aus dem Becken hebt. Damit aber nicht genug! Außerdem wurden mit Hilfe von sogenannten „BlueGuns“ das Schwimmen mit einer Waffe trainiert. Die Rückmeldungen der Teilnehmer zur neuen Gestaltung der Schwimmausbildung waren durchweg positiv.
Informationen zu den Themen „Individuelle Grundfertigkeiten“ (IGF) und „Körperliche Leistungsfähigkeit“ (KLF):
Der Stellvertreter des Generalinspekteurs und Beauftragte für Reservistenangelegenheiten, General Laubenthal, hat im November 2022 die Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025 erlassen. Diese definiert Schwerpunkte und Ziele in der Reservistenarbeit.
Unter Punkt 5.1.1.1 werden die Vorgaben zu den IGF/ KLF Leistungen wie folgt aufgeführt:
„Grundsätzlich sind die IGF-Leistungen durch beorderte Reservistinnen und Reservisten einmal in zwei Jahren, durch nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten, die wehrrechtlich verfügbar sind und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, einmal innerhalb von vier Jahren abzulegen, wobei der Nachweis der KLF jährlich und der Kompetenzerhalt im Bereich der Selbst- und Kameradenhilfe zweijährlich anzustreben ist. IGF-Leistungen sind auch Gegenstand militärischer Bedarfsträgervorgaben für die Auswahl- und Verwendungsentscheidungen der Personalführung Reserve.“