„Allzweckwaffe Bundeswehr“
Im Bild: Stefan Sohm Referatsleiter, Referat für strategische Grundlagen und politische Analysen im Bundesministerium der Verteidigung
Ob die Bundeswehr als „Allzweckwaffe“ sowohl für die innere als auch die äußere Sicherheit Deutschlands herhalten soll oder sogar kann, diskutierten in Chemnitz die Teilnehmer der Sicherheitspolitischen Tagung des Reservistenverbandes.
Er wird deutlich gefordert oder streng abgelehnt: der Einsatz der Bundeswehr im „Inneren“. Was das konkret bedeutet, welche Einsätze in Frage kommen könnten und ob die Bundeswehr dazu überhaupt geeignet ist, bleibt dabei meist offen. Ein guter Grund also, dieses Thema mit Experten zu beleuchten. Zusammen mit der TU Chemnitz, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) und Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik (GfW) lud die Landesgruppe Sachsen des Reservistenverbandes Anfang Dezember an die TU Chemnitz zur Tagung ein.
Den Auftakt zur Veranstaltung legte Prof. Dr. Eckhart Jesse. Als profunder Kenner der Extremismus- und Terrorismusszene erläuterte er die einzelnen Spielarten des Extremismus und die Gefahren, welche von diesem für die offene Gesellschaft ausgehen können. Jesse betonte, dass sich Extremismus nicht allein durch die Anwendung von Gewalt definiere. Vielmehr sind es schon aggressive, radikale Ziele, durch die Extremismus entsteht.
In welchem rechtlichen Rahmen sich die Bundeswehr bewegt, erfuhren die Teilnehmer von Stefan Sohm. Sohm, der Referatsleiter im Verteidigungsministerium ist, schaffte es, das komplexe rechtliche Umfeld spannend und klar darzulegen. Sein überraschendes Fazit: eine klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit gibt es dem Grundgesetz nach nicht. Denn es sind die zugewiesenen Aufgaben der Sicherheitsorganisationen (Polizeien der Länder, Bundespolizei, Bundeswehr usw.), die die Einsatzgrenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit festlegen. Auch die viel beschworenen Gefahren für den Rechtsstaat bei einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren konnte Sohm so nicht nachvollziehen. Schließlich ist die Bundeswehr, wie jede andere Institution des Bundes auch, fest im demokratischen Staatswesen integriert und das unterscheide sie somit von der Reichswehr der Weimarer Republik.
Erläuterte Sohm nun, unter welchen rechtlichen Bedingungen die Bundeswehr im Inneren agieren kann, lag es an Prof. Kleinschmidt darzulegen, inwiefern ein Einsatz vom Ausbildungsstand der Bundeswehr her sinnvoll ist. Sicher gibt es starke Gemeinsamkeiten zwischen Polizei und Bundeswehr – vor allem bei den Planungs- und Entscheidungsprozessen im Einsatz. Dennoch habe sich bei Auslandseinsätzen gezeigt, dass die Bundeswehr im Feld der Aufstandsbekämpfung noch viel von den Polizeitaktiken übernehmen könne. Auffällig sei aber jetzt schon eine „Verpolizeilichung“ der Feldjäger. Helmut Kleinschmidt, der an der Hochschule für Wirtschaft und Recht im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement lehrt, kann diese Bewertung auch mit Praxiserfahrung belegen. Immerhin hat er als langjähriger Polizist wie auch als Soldat im Auslandseinsatz Erfahrungen sammeln können.
Das hochbrisante Thema zog auch viele Fragen und Wortbeiträge der Teilnehmer, insbesondere der anwesenden Studierenden, nach sich und bot damit weitere Denksansätze. Dass neben den Reservisten, Politikwissenschaftlern und Studierenden auch Politiker wie Landtagsmitglied Peter Patt diskutierten, verdeutlicht, wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Themenbündel innere Sicherheit ist.
Text: Robert Kudrass
Bilder: LG Sachsen