Juristische und ethische Aspekte der Patientenverfügung
Wer entscheidet für den Fall, dass ein Verwundeter oder Erkrankter seinen eigenen Willen nicht mehr kundtun kann? Im Zweifel er selbst, sofern er im Voraus eine Vorsorgevollmacht oder ein Patientenverfügung erstellt hat.
Vor dem erweiterten Landesvorstand erläuterte Dr. Arnd May (Foto), Geschäftsführer des Ethikzentrums Recklinghausen und Kapitänleutnant d.R., die juristischen und verwaltungstechnischen Klippen.
Interessant war u.a. die Frage, ob ein Soldat eine lebenserhaltende Maßnahme ablehnen darf. Denn er unterliegt der Pflicht zur Gesunderhaltung. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von ethischen Fragen, die noch lange nicht abschließend ausdiskutiert sind. Sehr umstritten ist immer noch die Abgrenzung zwischen Selbstmord, aktiver Sterbehilfe und der Verweigerung intensivmedizinische Behandlung.
Die lebhafte Diskussion unter den Teilnehmern in Dresden zeigte, dass der Referent hier einen Nerv getroffen hatte.
Text: Christoph Lötsch
Foto: Thomas Leschke
Hinweis: Der Vortrag fand im Rahmen der Erweterten Landesvorstandssitzung am 24.01.2014 in der GSK in Dresden statt.