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Wiedereinsteller: Zurück im Traumberuf – mit 65 in Rente




Der Bundeswehr fehlt es an Spezialisten. Nach Aussetzung der Wehrpflicht wird es für die Truppe immer schwieriger, Fachleute zu rekrutieren. Deshalb geht die Bundeswehr neue Wege und hat Verpflichtungsmöglichkeiten bis zur Dauer von 25 Jahren geschaffen. Davon profitieren auch Reservisten als sogenannte Wiedereinsteller.

Thorsten Gärtner ist 50 Jahre alt und Stabsfeldwebel. Zwischen seinen Kameraden, die Berufssoldaten sind, fällt er noch nicht auf. Sein Dienstgrad ist altersgerecht – doch er ist im Gegensatz zu den Kameraden Soldat auf Zeit. Er wird erst mit 62 Jahren aus der Bundeswehr ausscheiden, dann sind seine 25 Jahre Dienstzeit bei der Bundeswehr abgelaufen. Die Berufssoldatenkameraden gehen meist wesentlich früher in Pension. Spätestens dann wird er in der Bundeswehr auffallen.

Als Stabsfeldwebel Ausbildung zum Eloka-Feldwebel
Der Berliner ist Wiedereinsteller. Er war vom 1. Oktober 1982 bis zum 30. September 1990 Zeitsoldat. Danach war er als Reservist äußerst aktiv. Mehr als 2.500 Reservistendienstleistungstage (früher Wehrübungstage) hat Thorsten Gärtner bis zum 30. September 2015 für die Bundeswehr absolviert. Er ist Träger der Isaf-Einsatzmedaille in Gold. Er war auch an einem Gefecht beteiligt, hat einen IED-Sprengstoffanschlag überlebt. Seit dem 1. Oktober 2015 ist er wieder Zeitsoldat. "Ich werde nicht aufgrund einer Erkrankung oder Verwundung weiterverwendet. Ich bin nicht einsatzversehrt, sondern vom Karrierecenter als voll verwendungsfähig gemustert worden", sagt der Stabsfeldwebel in Luftwaffenuniform. Derzeit wird er in Daun zum Eloka-Feldwebel (Eloka: Elektronische Kampfführung) ausgebildet, denn in dem Bereich fehlen der Bundeswehr Fachleute. "Dann werde ich auch sicher wieder in den Einsatz gehen, denn unsere Truppengattung wird in allen Einsatzgebieten der Bundeswehr benötigt", sagt der erfahrene Afghanistan-Veteran.

Ganz normales Einstellungsverfahren nötig
Das für Personalfragen zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gibt auf Nachfrage des Reservistenverbandes Auskunft: "Grundsätzlich kommen für eine Wiedereinstellung als SaZ 25 alle Verwendungen/Ausbildungen und Teilstreitkräfte in Betracht. Die Karriereberatung informiert hierzu bei Bedarf umfänglich und unterstützt beim Bewerbungsverfahren." Entscheidend ist der Bedarf, der in jedem Einzelfall gesondert geprüft wird. "Grundsätzlich gibt es keine harten Altersgrenzen. Bewerber über 40 Jahre sind allerdings dem Bundesministerium der Verteidigung zur Entscheidung vorzulegen." So war es auch bei Thorsten Gärtner. "Ich musste mich ganz normal bewerben. Meine Bewerbungsunterlagen mussten lückenlos sein. Außerdem nahm ich an einem Auswahlverfahren im zuständigen Karrierecenter teil und die ärztliche Untersuchung musste ohne Ausnahmen bestanden werden", so Gärtner. Erfahren hatte der Berliner von der Möglichkeit zur Wiedereinstellung von seinem Kommandeur seines Beorderungstruppenteils. "Ich wurde von ihm gezielt angesprochen, da er um meine Leistungen und Erfahrungen als Reservist wusste. Das machte mich schon stolz, dass er an mich dachte. Ich sprach mit meiner Frau. Sie ist Landesbeamtin in Berlin und war einverstanden."

Mit 62 in BFD – dann in Rente mit 65
Bei Thorsten Gärtner passen die neuen Bestimmungen quasi wie die Faust aufs Auge, denn die Vordienstzeiten als SaZ und Reservist werden auf die Höchstverpflichtungszeit angerechnet, ebenso bereits erhaltene Berufsförderungsmaßnahmen (BFD) und Abfindungen. Nach § 45 (1) Soldatengesetz werden Wiedereingestellte spätestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt – in Ausnahmefällen mit 65. Gärtner geht mit 62 Jahren, danach hat er noch drei Jahre BFD-Anspruch und geht somit mit 65 nahtlos in Rente. "Ich weiß noch nicht, was ich mit dem BFD machen und was ich als Rentner damit anfangen werde, aber nutzen werde ich den Anspruch auf jeden Fall, denn arbeitslos will ich in dem Alter nicht mehr sein." In jedem Fall wird Gärtner dann für insgesamt 25 Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert sein und einen eigenen Rentenanspruch daraus erwerben – Pensionsansprüche gibt es jedoch nicht. Das ist nur Berufssoldaten vorbehalten, so das Personalamt der Bundeswehr.

Bevorzugte Einstellung von Reservisten nicht möglich
Da viele Reservisten sich nach der Bundeswehr zurücksehnen, hat die Redaktion nachgefragt, ob Reservisten bei der Auswahl für die Wiedereinstellung bevorzugt behandelt werden. Das ist laut Personalamt nicht möglich. Dort heißt es: "Einstellungen resultieren stets aus dem Dreiklang Eignung, Leistung und Befähigung und sind das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung des Bewerbers. Eine bevorzugte Einstellung von Reservedienstleistenden erfolgt im Sinne der Chancengerechtigkeit nicht. Darüber hinaus ist jeder Bewerber/Interessent auf die gegenwärtigen versorgungsrechtlichen Folgen wie zum Beispiel den Eintritt in die Gesetzliche Krankenversicherung der Rentner hinzuweisen. Für Offiziere gilt, dass auf Basis der geltenden Vorschriftenlage Soldaten auf Zeit nicht für die Teilnahme an einer Generalstabsausbildung betrachtet werden." Thorsten Gärtner wird wahrscheinlich als Stabsfeldwebel der Reserve in Rente gehen. Aufgrund seines Alters ist eine Beförderung zum Oberstabsfeldwebel zwar nicht unmöglich, aber wohl eher unwahrscheinlich. "Aber ich habe meinen Traumberuf wieder zurück", so Gärtner mit einem stolzen Blick nach vorn.


Detlef Struckhof

Symbolbild oben: Meldung an Ministerin Ursula von der Leyen –
zurück im Dienst als sogenannter Wiedereinsteller
(Archivfoto: Bundeswehr, Thomas Trutschel, flickr).

2. Bild: Stabsfeldwebel Thorsten Gärtner ist jetzt Soldat auf Zeit für 25 Jahre.
Er wird mit 65 in Rente gehen (Foto im Polizeipräsidium
Hamburg aufgenommen: Detlef Struckhof).

3. Bild: Stabsfeldwebel Thorsten Gärtner blickt in eine gesicherte
Zukunft bis zum Rentenalter (Symbolfoto: Detlef Struckhof).

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